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Absage wegen Qualifikationen?
RsQ:
--- Zitat von: Organisator am 28.10.2020 08:16 ---
Der Arbeitgeber fordert eine Ausbildung. Wer keine Ausbildung hat, komm nicht in Frage. So einfach ist das.
--- End quote ---
Mal nebenbei: "Darf" der AG dann auch niemanden einstellen, der anders (ggf. höherwertig) qualifiziert ist, bspw. per Studium o. ä.?
Lars73:
Ein öffentlicher Arbeitgeber kann grundsätzlich nicht Personen mit anderer Qualifikation einstellen, wenn er es in der Ausschreibung nicht entsprechend geöffnet hat. (Soweit es keine geeigneten Bewerber gibt und keine Ausschreibungspflicht besteht könnte er aber solche Personen einstellen.) Es dürfte fraglich sein ob hier im Sachverhalt eine vergleichbare Ausbildung vorliegt. Öffentliche Arbeitgeber sind mit breiten Öffnungsklauseln meist zurückhaltend (u.a. wegen der Einladungspflicht schwerbehinderter Bewerber die nicht offensichtlich ungeeignet sind).
WasDennNun:
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 08:45 ---Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
--- End quote ---
Nein, der AG (vertreten durch den Personaler), kann nicht wie er will, sondern so wie er es für Richtig hält und wie es im Rahmen der Ausschreibung und der Bewerberlage im möglich ist.
Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Aber warum sollte es auch nicht so sein?
Erwartest du einen Automatismus, dass du genommen wirst, nur weil die ein BWL Studium mit Schwerpunkt IT hast?
Mag sein, dass der AG mit der Ausschreibung sich das verbaut hat (also keine Ermessen mehr hatte).
HarryHeinlein:
--- Zitat von: WasDennNun am 28.10.2020 12:05 ---
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 08:45 ---Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
--- End quote ---
Nein, der AG (vertreten durch den Personaler), kann nicht wie er will, sondern so wie er es für Richtig hält und wie es im Rahmen der Ausschreibung und der Bewerberlage im möglich ist.
Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Aber warum sollte es auch nicht so sein?
Erwartest du einen Automatismus, dass du genommen wirst, nur weil die ein BWL Studium mit Schwerpunkt IT hast?
Mag sein, dass der AG mit der Ausschreibung sich das verbaut hat (also keine Ermessen mehr hatte).
--- End quote ---
Nein das ich erwarte ich selbstverständlich nicht.
Was ich aber erwarte ist, dass jmd. der generell die Qualifikation erfüllt nicht aussortiert wird.
Wieso sollte ich generell jmd. mit Studium ausschließen, wenn ich jmd. mit Ausbildung suche? Wieso sollte ich generell jmd. mit Bachelor ggb. dem mit Master bevorzugen, wenn die Noten gleich gut oder besser sind?
Wieso suche ich jmd. mit "vergleichbarer Ausbildung" ggf. ohne Berufserfahrung. Was soll das überhaupt sein, ein Elektriker oder nicht vielleicht doch ein Kaufmann für IT-Systemmanagement (was ja dann ebenfalls einer schulischen Ausbildung meines Studienganges entspricht, ähnlich wie der Fachinformatiker oder herrscht im ÖD die Meinung vor das ein Fachinformatiker ein Informatiker ist der wirklich Mathematische Beweise führt, Algorithmen entwickelt und/oder optimiert).
Nur die bescheidene Sicht einer Person die bereits nach der Schule eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich nach kurzer Berufstätigkeit und etwas mehr finanzieller Freiheit entschlossen hat doch lieber zu studieren sowie während dessen schon dem ausgeschriebenen Job in verschiedenen Unternehmen nachgegangen ist.
War wohl auch nicht so unerfolgreich dabei, sonst hätte mich mein aktueller AG nicht direkt im Anschluss an mein Studium in Vollzeit eingestellt.
Schlussendlich hätte ich erwartet das man mir zumindest die Möglichkeit gibt darzulegen warum ich mich vermeintlich "verschlechtere". Für mich ist der Grund ganz simpel, Lebensqualität. Ich verzichte gerne auf Geld wenn ich mir täglich 2*30km pendeln spare. Man kann mir ja dann immer noch absagen.
Spid:
Du erfüllst die geforderte Qualifikation aber nicht - weder generell noch sonstwie! Weder ist "irgendwas mit IT" gefordert noch wäre eine Berufsausbildung die "schulische Version" eines Studiengangs.
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