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Absage wegen Qualifikationen?

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HarryHeinlein:
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Qualifikation wäre?
Außer "Ermessensache" kommt da ja nichts, aber zeitgleich heißt es nur "x passt nicht, y passt nicht, z passt nicht". Wenn nichts passt, dann kann man gleich schreiben ich suche GENAU DAS und ENDE.
Ich habe den Kaufmann für IT-Systemmanagement genannt und inwieweit der sich von einem BWL: Schwerpunkt IT unterscheiden soll, außer das er einfacher ist bzw. bildungstechnisch weniger anspruchsvoll ist, ist mir auch schleierhaft.

Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

RsQ:

--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 13:47 ---Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

--- End quote ---

Derlei hatte ich kürzlich auch. Da wurde jemand mit guten Kenntnissen in "Adobe Pagemaker" (das gibt es seit ca. 2000 nicht mehr) gesucht.

Oft ist die Qualität der Stellenausschreibungen wirklich unterirdisch.

Spid:

--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 13:47 ---Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Qualifikation wäre?
Außer "Ermessensache" kommt da ja nichts, aber zeitgleich heißt es nur "x passt nicht, y passt nicht, z passt nicht". Wenn nichts passt, dann kann man gleich schreiben ich suche GENAU DAS und ENDE.
Ich habe den Kaufmann für IT-Systemmanagement genannt und inwieweit der sich von einem BWL: Schwerpunkt IT unterscheiden soll, außer das er einfacher ist bzw. bildungstechnisch weniger anspruchsvoll ist, ist mir auch schleierhaft.

Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

--- End quote ---

Eine "ähnliche Qualifikation" ist doch überhaupt nicht gefordert. Gefordert ist eine "vergleichbare Ausbildung". Welche Ausbildung der AG für "vergleichbar" hält, liegt in seinem Ermessen. Davon ab ist doch unbeachtlich, ob der AG Dich nehmen dürfte, er will Dich ja offenkundig nicht - was für mich auch sehr nachvollziehbar ist.

Kaiser80:

--- Zitat von: Spid am 28.10.2020 13:58 ---Davon ab ist doch unbeachtlich, ob der AG Dich nehmen dürfte, er will Dich ja offenkundig nicht - was für mich auch sehr nachvollziehbar ist.

--- End quote ---

Prince Charming  in Hochform ;D

HarryHeinlein:

--- Zitat von: Spid am 28.10.2020 13:58 ---
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 13:47 ---Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Qualifikation wäre?
Außer "Ermessensache" kommt da ja nichts, aber zeitgleich heißt es nur "x passt nicht, y passt nicht, z passt nicht". Wenn nichts passt, dann kann man gleich schreiben ich suche GENAU DAS und ENDE.
Ich habe den Kaufmann für IT-Systemmanagement genannt und inwieweit der sich von einem BWL: Schwerpunkt IT unterscheiden soll, außer das er einfacher ist bzw. bildungstechnisch weniger anspruchsvoll ist, ist mir auch schleierhaft.

Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

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Eine "ähnliche Qualifikation" ist doch überhaupt nicht gefordert. Gefordert ist eine "vergleichbare Ausbildung". Welche Ausbildung der AG für "vergleichbar" hält, liegt in seinem Ermessen. Davon ab ist doch unbeachtlich, ob der AG Dich nehmen dürfte, er will Dich ja offenkundig nicht - was für mich auch sehr nachvollziehbar ist.

--- End quote ---

Wieder die einfache Frage nach einer konkreten "ähnlichen Ausbildung" nicht beantwortet und nur blabla des blablas wegen und dabei persönlich und ausfallend werden. Warum versuche ich überhaupt mit jmd. zu kommunizieren der es geschafft hat 12.500 Beiträge in EINEM Forum zu schreiben und dabei eine negative Quote hingelegt hat?

--- Zitat ---Es dürfte fraglich sein ob hier im Sachverhalt eine vergleichbare Ausbildung vorliegt.
--- End quote ---

--- Zitat ---Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
--- End quote ---

--- Zitat ---Du erfüllst die geforderte Qualifikation aber nicht
--- End quote ---
Nur blabla einmal konkrekt:
WAS IST EINE VERGLEICHBARE AUSBILDUNG und wenn man es "richtig" handhabt wäre dieser Fall jetzt nicht eingetreten und das Gegenteil von richtig ist falsch oder?


--- Zitat ---Eine "ähnliche Qualifikation" ist doch überhaupt nicht gefordert
--- End quote ---
Wer hat das behauptet, außer dir keiner?
Ich habe das auch nur falsch von dir übernommen du Witzbold.
Meine eigentliche Frage sollte sein:

--- Zitat ---Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Ausbildung Qualifikation wäre?
--- End quote ---
Dann ergibt die andere Frage auch Sinn, aber das erfordert ein wenig selbstständiges Denken und nicht nur wenn -> dann Anweisungen durchzuführen, was ja scheinbar deine einzige Qualifikation ist.
Was ich auch nicht verurteile, man braucht auch solche Menschen. Wäre nur besser wenn es nicht grade mit meinen Steuergeldern wäre ;)

--- Zitat ---Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.
--- End quote ---

edit

Außerdem habe ich geschrieben das die Stelle als E 9C ausgeschrieben ist was wie bereits geschrieben auf dieser Seite selbst als ab Bachelor klassifiziert wird. Wenn dein Kollege genau so hochintelligent ist wie du, sollte man ja meinen das sowas nicht passiert. Wenn also Personaler im ÖD wie du nicht wissen was sie eigentlich wollen, woher soll dann jmd wie ich das wissen? Der Unterschied ist, der eine wird dafür bezahlt, und nicht zu knapp, der andere nicht. Vielleicht denkst du da mal drüber nach.

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