Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Absage wegen Qualifikationen?
RARB:
--- Zitat von: WasDennNun am 28.10.2020 16:04 ---
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 15:56 ---Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?
Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?
--- End quote ---
Naja, der Master hat hat auch nen Bsc (idR) Und der Diplomer wäre raus....
Und ja, bei schlechter Formulierung könnte so etwas zum Ausschluss führen, gegen den man klagen könnte, weil man als Diplomer keinen Master hat....
--- Zitat ---macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden
--- End quote ---
Nein, Spid kann für seine genetisch bedingten Begabungen (und damit Einschränkungen an anderer Stelle) nicht wirklich was.
Und er kann (will) nicht Dinge interpretieren, sondern nimmt sie so exakt wie sie sind.
Und wenn Ausbildung und Qualifikation einen Unterschied machen, dann hinterfragt er nicht, was gemeint sein könnte, sondern Antwortet auf der Basis dieser Sachverhaltsschilderung.
Manchmal in der Summe der Kommunikation ineffizient, aber halt seinen Einschränkungen geschuldet.
--- End quote ---
Verstehe, wenn die Ausbildung nicht passt, dann gehts über die Qualifikation. Nur das man die erst mal prüfen muss ... (ohne als Basis zumindest die Ausbildung als Grundlage zur Bewertung hat).
RARB:
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 12:50 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 28.10.2020 12:05 ---
--- Zitat von: HarryHeinlein am 28.10.2020 08:45 ---Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
--- End quote ---
Nein, der AG (vertreten durch den Personaler), kann nicht wie er will, sondern so wie er es für Richtig hält und wie es im Rahmen der Ausschreibung und der Bewerberlage im möglich ist.
Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Aber warum sollte es auch nicht so sein?
Erwartest du einen Automatismus, dass du genommen wirst, nur weil die ein BWL Studium mit Schwerpunkt IT hast?
Mag sein, dass der AG mit der Ausschreibung sich das verbaut hat (also keine Ermessen mehr hatte).
--- End quote ---
Nein das ich erwarte ich selbstverständlich nicht.
Was ich aber erwarte ist, dass jmd. der generell die Qualifikation erfüllt nicht aussortiert wird.
Wieso sollte ich generell jmd. mit Studium ausschließen, wenn ich jmd. mit Ausbildung suche? Wieso sollte ich generell jmd. mit Bachelor ggb. dem mit Master bevorzugen, wenn die Noten gleich gut oder besser sind?
Wieso suche ich jmd. mit "vergleichbarer Ausbildung" ggf. ohne Berufserfahrung. Was soll das überhaupt sein, ein Elektriker oder nicht vielleicht doch ein Kaufmann für IT-Systemmanagement (was ja dann ebenfalls einer schulischen Ausbildung meines Studienganges entspricht, ähnlich wie der Fachinformatiker oder herrscht im ÖD die Meinung vor das ein Fachinformatiker ein Informatiker ist der wirklich Mathematische Beweise führt, Algorithmen entwickelt und/oder optimiert).
Nur die bescheidene Sicht einer Person die bereits nach der Schule eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich nach kurzer Berufstätigkeit und etwas mehr finanzieller Freiheit entschlossen hat doch lieber zu studieren sowie während dessen schon dem ausgeschriebenen Job in verschiedenen Unternehmen nachgegangen ist.
War wohl auch nicht so unerfolgreich dabei, sonst hätte mich mein aktueller AG nicht direkt im Anschluss an mein Studium in Vollzeit eingestellt.
Schlussendlich hätte ich erwartet das man mir zumindest die Möglichkeit gibt darzulegen warum ich mich vermeintlich "verschlechtere". Für mich ist der Grund ganz simpel, Lebensqualität. Ich verzichte gerne auf Geld wenn ich mir täglich 2*30km pendeln spare. Man kann mir ja dann immer noch absagen.
--- End quote ---
Warum sollte "ich", x-mal. Werde Personaler, dann kannst du dir die Fragen beantworten.
Für deine Lebensqualität bist du schon selber verantwortlich. Hättest halt Jura studiert, und ne eigene Kanzlei aufgemacht im eigenen Haus. Dann könntes du ins Büro rollen.
HarryHeinlein:
--- Zitat ---Warum sollte "ich", x-mal. Werde Personaler, dann kannst du dir die Fragen beantworten.
Für deine Lebensqualität bist du schon selber verantwortlich. Hättest halt Jura studiert, und ne eigene Kanzlei aufgemacht im eigenen Haus. Dann könntes du ins Büro rollen.
--- End quote ---
Ich glaube in diesem Thread sind sich die meisten einig, dass der Personaler, der die Stelle ausgeschrieben hat, scheinbar in etwas so viel Ahnung hat wie ich. Daher verstehe ich deine Kritik nicht.
Wenn ich nicht weiß, dass man allein aufgrund der Tatsache das man "ähnliche Ausbildung" statt "ähnliche Qualifikation" formuliert Bewerber ausschließen MUSS bin ich aus deiner Sicht "dumm".
Der Personaler der seinen eigenen Tarifvertrag nicht kennt ist aber dein schlauer Kollege, da er immerhin einen Teil seiner Arbeit, nämlich die "Wenn" -> "Dann"-Prüfung, korrekt durchführen konnte?
Dein ganzer Beitrag ergibt keinen Sinn. Wieso sollte ich Jura studieren, um eine Kanzlei im eigenen Haus zu betreiben? Weil ich im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne in Wohnortnähe arbeiten möchte? Sollen jetzt 70% - 80% der AN Jura studieren, da das die Anzahl ist die genau dieses Kriterium, in unterschiedlichen Erhebungen, als #1 Kriterium genannt haben?
WasDennNun:
--- Zitat von: RARB am 28.10.2020 19:57 --- Werde Personaler, dann kannst du dir die Fragen beantworten.
--- End quote ---
Na hoffentlich gehörst du zur Minderheit der Personaler und nicht zu denen die Lügen
und Dinge mit "geht nicht" begründen, sondern ehrlich sind und "wollen wir nicht" sagen.
--- Zitat von: RARB am 28.10.2020 19:50 ---Verstehe, wenn die Ausbildung nicht passt, dann gehts über die Qualifikation. Nur das man die erst mal prüfen muss ... (ohne als Basis zumindest die Ausbildung als Grundlage zur Bewertung hat).
--- End quote ---
Genau, aber natürlich ist es einfach über Zettelchen kontrollieren und haken dran Menschen zu häufeln.
HarryHeinlein:
Wie sieht es den bei einer Formulierung wie dieser aus:
--- Zitat ---Sie verfügen über eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung,
alternativ über einen Abschluss eines einschlägigen (Fach-)Hochschulstudiums (B.A., LL.B., Diplom)
oder eine abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in
--- End quote ---
Wäre da dann automatisch jeder mit einem B.Sc. raus? Ein "einschlägiges (Fach-)Hochschulstudiums" inkludiert ja den B.Sc. aber anschließend ist ja in Klammern explizit aufgeführt was man damit impliziert, nämlich "B.A., LL.B., Diplom" und eine Formulierung wie "ähnlich" fehlt.
Geht man Stumpf nach der Wenn -> Dann Prüfung vor führt es ja zu der absurden Situationen das jmd. mit einem BWL- oder VWL-Studium und dem Abschluss B.Sc. abgelehnt werden MÜSSTE während jmd. mit z.B. einem B.A. in Kunst eingeladen werden KÖNNTE obwohl man generell jmd. mit einem BWL-/VWL-Studium sucht?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version