Autor Thema: Absage wegen Qualifikationen?  (Read 18115 times)

WasDennNun

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #30 am: 28.10.2020 16:04 »
Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?

Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?
Naja, der Master hat hat auch nen Bsc (idR) Und der Diplomer wäre raus....
Und ja, bei schlechter Formulierung könnte so etwas zum Ausschluss führen, gegen den man klagen könnte, weil man als Diplomer keinen Master hat....

Zitat
macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden
Nein, Spid kann für seine genetisch bedingten Begabungen (und damit Einschränkungen an anderer Stelle) nicht wirklich was.
Und er kann (will) nicht Dinge interpretieren, sondern nimmt sie so exakt wie sie sind.
Und wenn Ausbildung und Qualifikation einen Unterschied machen, dann hinterfragt er nicht, was gemeint sein könnte, sondern Antwortet auf der Basis dieser Sachverhaltsschilderung.

Manchmal in der Summe der Kommunikation ineffizient, aber halt seinen Einschränkungen geschuldet.


Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #31 am: 28.10.2020 16:07 »
Inwiefern wären meine „Einschränkungen“ ursächlich, wenn andere Fehler machen. Und ist nicht eher derjenige, der Fehler macht, offenkundig in seiner Fähigkeit, korrekt zu handeln, eingeschränkt?

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #32 am: 28.10.2020 16:09 »
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Meine Wahrnehmung: Immer mehr "unsauber" vorgetragene Sachverhalte, selbst auf sachliche Nachfragen zum SV wird schon Pampig geantwortet und wenn dann die korrkte Antwort/Aufklärung des SV präsentiert wir, diese aber nicht zur vorgefertigten Meinung eines TE passt, dann sind alle alle ganz ganz doof!
Ist aber meine Wahrnehmung generell, nicht nur hier im Forum.
Ihr habt beide recht. Allerdings sind manche Antworten auf unbeholfene Fragen eher geeignet, den Fragesteller zu vergraulen als ihm zu helfen.

Eigentlich wäre die Sache ja schon erledigt gewesen als ich hier richtig gefragt habe:
Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

und eigentlich ersichtlich war, dass ich zuvor Ausbildung und Qualifikation Synonym verwendet habe.
Wurde aber versehentlich "überlesen und ignoriert", wäre ja sonst zu einfach :)

WasDennNun

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #33 am: 28.10.2020 16:35 »
Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.
Ja, dann wärest du für den Personaler einladbar gewesen.

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #34 am: 28.10.2020 16:59 »
Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.
Ja, dann wärest du für den Personaler einladbar gewesen.

Danke, hatte deinen vorherigen (guten) Beitrag schon gelesen wo du das beantwortet hattest.

RARB

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #35 am: 28.10.2020 19:50 »
Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?

Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?
Naja, der Master hat hat auch nen Bsc (idR) Und der Diplomer wäre raus....
Und ja, bei schlechter Formulierung könnte so etwas zum Ausschluss führen, gegen den man klagen könnte, weil man als Diplomer keinen Master hat....

Zitat
macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden
Nein, Spid kann für seine genetisch bedingten Begabungen (und damit Einschränkungen an anderer Stelle) nicht wirklich was.
Und er kann (will) nicht Dinge interpretieren, sondern nimmt sie so exakt wie sie sind.
Und wenn Ausbildung und Qualifikation einen Unterschied machen, dann hinterfragt er nicht, was gemeint sein könnte, sondern Antwortet auf der Basis dieser Sachverhaltsschilderung.

Manchmal in der Summe der Kommunikation ineffizient, aber halt seinen Einschränkungen geschuldet.

Verstehe, wenn die Ausbildung nicht passt, dann gehts über die Qualifikation. Nur das man die erst mal prüfen muss ... (ohne als Basis zumindest die Ausbildung als Grundlage zur Bewertung hat).

RARB

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #36 am: 28.10.2020 19:57 »
Schade, so wie ich das verstehe ist alles Ermessenssache und im Grunde kann der Personaler im ÖD schalten und walten wie er will.
Nein, der AG (vertreten durch den Personaler), kann nicht wie er will, sondern so wie er es für Richtig hält und wie es im Rahmen der Ausschreibung und der Bewerberlage im möglich ist.

Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Aber warum sollte es auch nicht so sein?
Erwartest du einen Automatismus, dass du genommen wirst, nur weil die ein BWL Studium mit Schwerpunkt IT hast?
Mag sein, dass der AG mit der Ausschreibung sich das verbaut hat (also keine Ermessen mehr hatte).

Nein das ich erwarte ich selbstverständlich nicht.
Was ich aber erwarte ist, dass jmd. der generell die Qualifikation erfüllt nicht aussortiert wird.
Wieso sollte ich generell jmd. mit Studium ausschließen, wenn ich jmd. mit Ausbildung suche? Wieso sollte ich generell jmd. mit Bachelor ggb. dem mit Master bevorzugen, wenn die Noten gleich gut oder besser sind?
Wieso suche ich jmd. mit "vergleichbarer Ausbildung" ggf. ohne Berufserfahrung. Was soll das überhaupt sein, ein Elektriker oder nicht vielleicht doch ein Kaufmann für IT-Systemmanagement (was ja dann ebenfalls einer schulischen Ausbildung meines Studienganges entspricht, ähnlich wie der Fachinformatiker oder herrscht im ÖD die Meinung vor das ein Fachinformatiker ein Informatiker ist der wirklich Mathematische Beweise führt, Algorithmen entwickelt und/oder optimiert).
Nur die bescheidene Sicht einer Person die bereits nach der Schule eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich nach kurzer Berufstätigkeit und etwas mehr finanzieller Freiheit entschlossen hat doch lieber zu studieren sowie während dessen schon dem ausgeschriebenen Job in verschiedenen Unternehmen nachgegangen ist.
War wohl auch nicht so unerfolgreich dabei, sonst hätte mich mein aktueller AG nicht direkt im Anschluss an mein Studium in Vollzeit eingestellt.
Schlussendlich hätte ich erwartet das man mir zumindest die Möglichkeit gibt darzulegen warum ich mich vermeintlich "verschlechtere".  Für mich ist der Grund ganz simpel, Lebensqualität. Ich verzichte gerne auf Geld wenn ich mir täglich 2*30km pendeln spare. Man kann mir ja dann immer noch absagen.

Warum sollte "ich", x-mal. Werde Personaler, dann kannst du dir die Fragen beantworten.
Für deine Lebensqualität bist du schon selber verantwortlich. Hättest halt Jura studiert, und ne eigene Kanzlei aufgemacht im eigenen Haus. Dann könntes du ins Büro rollen.

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #37 am: 29.10.2020 06:37 »
Zitat
Warum sollte "ich", x-mal. Werde Personaler, dann kannst du dir die Fragen beantworten.
Für deine Lebensqualität bist du schon selber verantwortlich. Hättest halt Jura studiert, und ne eigene Kanzlei aufgemacht im eigenen Haus. Dann könntes du ins Büro rollen.

Ich glaube in diesem Thread sind sich die meisten einig, dass der Personaler, der die Stelle ausgeschrieben hat, scheinbar in etwas so viel Ahnung hat wie ich. Daher verstehe ich deine Kritik nicht.

Wenn ich nicht weiß, dass man allein aufgrund der Tatsache das man "ähnliche Ausbildung" statt "ähnliche Qualifikation" formuliert Bewerber ausschließen MUSS bin ich aus deiner Sicht "dumm".
Der Personaler der seinen eigenen Tarifvertrag nicht kennt ist aber dein schlauer Kollege, da er immerhin einen Teil seiner Arbeit, nämlich die "Wenn" -> "Dann"-Prüfung, korrekt durchführen konnte?

Dein ganzer Beitrag ergibt keinen Sinn. Wieso sollte ich Jura studieren, um eine Kanzlei im eigenen Haus zu betreiben? Weil ich im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne in Wohnortnähe arbeiten möchte? Sollen jetzt 70% - 80% der AN Jura studieren, da das die Anzahl ist die genau dieses Kriterium, in unterschiedlichen Erhebungen, als #1 Kriterium genannt haben?

WasDennNun

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #38 am: 29.10.2020 07:01 »
Werde Personaler, dann kannst du dir die Fragen beantworten.
Na hoffentlich gehörst du zur Minderheit der Personaler und nicht zu denen die Lügen
und Dinge mit "geht nicht" begründen, sondern ehrlich sind und  "wollen wir nicht" sagen.

Verstehe, wenn die Ausbildung nicht passt, dann gehts über die Qualifikation. Nur das man die erst mal prüfen muss ... (ohne als Basis zumindest die Ausbildung als Grundlage zur Bewertung hat).
Genau, aber natürlich ist es einfach über Zettelchen kontrollieren und haken dran Menschen zu häufeln.

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #39 am: 29.10.2020 17:51 »
Wie sieht es den bei einer Formulierung wie dieser aus:
Zitat
Sie verfügen über eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung,
alternativ über einen Abschluss eines einschlägigen (Fach-)Hochschulstudiums (B.A., LL.B., Diplom)
oder eine abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in

Wäre da dann automatisch jeder mit einem B.Sc. raus? Ein "einschlägiges (Fach-)Hochschulstudiums" inkludiert ja den B.Sc. aber anschließend ist ja in Klammern explizit aufgeführt was man damit impliziert, nämlich "B.A., LL.B., Diplom" und eine Formulierung wie "ähnlich" fehlt.
Geht man Stumpf nach der Wenn -> Dann Prüfung vor führt es ja zu der absurden Situationen das jmd. mit einem BWL- oder VWL-Studium und dem Abschluss B.Sc. abgelehnt werden MÜSSTE während jmd. mit z.B. einem B.A. in Kunst eingeladen werden KÖNNTE obwohl man generell jmd. mit einem BWL-/VWL-Studium sucht?

Lars73

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #40 am: 29.10.2020 17:57 »
Ich denke bei der Ausschreibung wäre nur ein B.A. im Bereich Verwaltung einschlägig. Weder ein Kunststudium noch ein BWL- noch ein VWL- Studium wäre da für mich einschlägig.

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #41 am: 29.10.2020 18:09 »
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?

Bastel

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #42 am: 29.10.2020 18:17 »
Eventuell möchte man auch einfach keinen "Studierten" da der bei der nächstbesten Gelegenheit weg wäre?

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #43 am: 29.10.2020 18:25 »
Zitat
Ich denke bei der Ausschreibung wäre nur ein B.A. im Bereich Verwaltung einschlägig. Weder ein Kunststudium noch ein BWL- noch ein VWL- Studium wäre da für mich einschlägig.

Okay also ich hätte jetzt gedacht das damit Studiengänge gemeint sein könnten, die man irgendwie in Bezug zu Administration und/oder Recht bringen könnte.
Wie sehe es denn mit einem Masterabschluss aus. Der wurde ja nicht aufgeführt, während der Diplomabschluss gelistet wurde. Hat die explizit Auflistung in der Klammer eine höhere Gewichtung als die generellere Formulierung vor der Klammer?

Zitat
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
Wenn du das nicht weiß, werde ich es sicherlich noch weniger wissen.
Ich arbeite nur mit dem was ich lese und versuche mir zusammenzureimen, was gemeint sein könnte.

edit
Zitat
Eventuell möchte man auch einfach keinen "Studierten" da der bei der nächstbesten Gelegenheit weg wäre?
Dann könnte man doch einfach den Teil weglassen:
Zitat
Sie verfügen über eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung
oder eine abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in

Das wäre ja dann im Grunde fast die Formulierung die mich ja ursprünglich zur Erstellung des Themas bewegt hat. Ausbildung oder Fortbildung, statt Ausbildung oder Ausbildung. Hier hat man Ausbildung, Fortbildung oder Studium, aber Studium dann doch wieder kastriert?

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #44 am: 29.10.2020 18:42 »
Das:
Warum sollte man Formen akademischer Abschlüsse auflisten, die es in der einschlägigen Fachrichtung nicht gibt?
war eine rhetorische Frage, die - mit einigem Nachdenken, bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger - dazu führt, daß man den Unwert Deiner Überlegungen in Deinem Beitrag von 17:51 erkennt. Das hatte ich ursprünglich selbst Dir zugetraut.