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War dieses Bewerbungsgespräch normal?
WasDennNun:
--- Zitat von: mamacita am 01.11.2020 12:31 ---Bitte nicht die Wörter im Munde rumdrehen!
--- End quote ---
Du drehst dir Worte selber im Munde um.
--- Zitat ---Weder schrieb ich etwas davon, dass Schwerbehinderte ihre Lücken im Lebenslauf mit der Schwerbehinderung begründen (sollen) noch, dass wir jemanden nur wegen der Schwerbehinderung eingeladen haben, sonst aber eine Niete ist.
--- End quote ---
Weder das eine habe ich behauptet, dass du das behauptest hättest.
Noch scheinst du Behauptungen und interessierte Fragen nicht unterscheiden zu wollen.
Fazit:
Wenn einer wegen seiner Schwerbehinderung eingeladen wird, obwohl er ansonsten nicht eingeladen worden wäre und dann das Rennen gewinnt, dann hat er Glück gehabt, das er seine offenbar nicht ausreichend gute Selbstdarstellung in seinem Anschreiben durch seine Schwerbehinderung wettmachen konnte.
Andere haben dieses Glück nicht.
mamacita:
--- Zitat von: WasDennNun am 01.11.2020 13:38 ---
--- Zitat von: mamacita am 01.11.2020 12:31 ---Bitte nicht die Wörter im Munde rumdrehen!
--- End quote ---
Du drehst dir Worte selber im Munde um.
--- Zitat ---Weder schrieb ich etwas davon, dass Schwerbehinderte ihre Lücken im Lebenslauf mit der Schwerbehinderung begründen (sollen) noch, dass wir jemanden nur wegen der Schwerbehinderung eingeladen haben, sonst aber eine Niete ist.
--- End quote ---
Weder das eine habe ich behauptet, dass du das behauptest hättest.
Noch scheinst du Behauptungen und interessierte Fragen nicht unterscheiden zu wollen.
Fazit:
Wenn einer wegen seiner Schwerbehinderung eingeladen wird, obwohl er ansonsten nicht eingeladen worden wäre und dann das Rennen gewinnt, dann hat er Glück gehabt, das er seine offenbar nicht ausreichend gute Selbstdarstellung in seinem Anschreiben durch seine Schwerbehinderung wettmachen konnte.
Andere haben dieses Glück nicht.
--- End quote ---
Kam so rüber!
Deine Fragen habe ich ja beantwortet.
Die einen können halt schriftlich, die anderen persönlich. Selten jemand, der beides hat und kann. Und persönlich ist allemal besser, als schriftlich.
Spid:
Wenn das selten der Fall wäre, würde man ja auch nur selten jemanden einstellen. Wer schriftlich nicht überzeugt, kommt nicht ins Vorstellungsgespräch, wer im Vorstellungsgespräch nicht überzeugt, bekommt den Arbeitsplatz nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: mamacita am 01.11.2020 13:50 ---Kam so rüber!
--- End quote ---
War aber nicht so gemeint.
--- Zitat ---Die einen können halt schriftlich, die anderen persönlich. Selten jemand, der beides hat und kann. Und persönlich ist allemal besser, als schriftlich.
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Richtig und beides gilt für Schwerbehinderte und den Rest der Welt.
Und alle einladen will man halt nicht.
ike:
--- Zitat von: mamacita am 01.11.2020 08:30 ---[...]
Entweder man nimmt sich Zeit und ALLE Bewerber ernst oder man blecht gleich eine Entschädigung. Gleich proaktiv zusammen mit der Absage: "Wir hätten Sie zwar einladen müssen, hatten aber keine Lust. Bevor Sie drei Bruttomonatsgehälter geltend machen, anbei unser Angebot über 1,5 Bruttos in Form eines Verrechnungsschecks." Das wäre mal ehrlich und würde Vieles abkürzen und wäre unterm Strich günstiger für den AG bzgl. Personalkosten für das ganze Stellenbesetzungsverfahren und nicht selten kommt es vor, dass man beim Arbeitsgericht mehr als 1,5 Bruttos iRd gütlichen Einigung bekommt, besonders wenn der Kläger anwaltlich vertreten wird.
--- End quote ---
Hast Du Erfahrungswerte, wieviel x mal Brutto es so gibt bei AGG / SGB IX Verstoß bzgl. Nichteinladung?
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