Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Jahressonderzahlung Bund
JohnShelby88:
Guten Morgen zusammen,
ich bin seit 18.08.2020 als TB E11 Stufe 2 beim Bund angestellt.
Nun habe ich Fragen bezüglich der Bemessungsgrundlage und der Zwölftel Regelung.
Die Bemessungsgrundlage sagt ja es werden die Gehälter Juli, August September addiert und durch drei geteilt, wenn man nach September anfängt wird das erste volle Gehalt als Grundlage genommen. Wird bei mir jetzt mein erstes volles Gehalt als Grundlage genommen, oder mein halbes August und volles September Entgelt addiert und durch drei geteilt( da wäre ja extrem nachteilig für mich da Juli und halber August kein Gehalt). Kann mir jemand sagen wie meine Bemessungsgrundlage aussieht, volles Gehalt oder anteilig?. Die nächste Frage bezieht sich auf die zwölftel Regelung. Werden dort nur ganze Monate betrachtet? Also steht mir nur für September-Dezember also 4/12 etwas zu oder zählt der August etwa noch halb oder sogar ganz?
Vielen Dank euch :)
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus
Spid:
Bemessungsgrundlage: Satz 2 der PE zu §20 Abs. 3 TVÖD: Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.
Minderung: §20 Abs. 4 Satz 1 TVÖD: Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach §21 haben.
Lorenzo von Matterhorn:
Unter Umständen hilft dir dazu auch noch das "Durchführungsrundschreiben zur Jahressonderzahlung" von Seiten des BMI.
Aktenzeichen: D 5 -31002/1#6
Oliver102:
Moin, Undzwar bin ich leider etwas länger krank und wollte Erfahren ob ich Anspruch auf die Sonderzahlung habe ?
Isie:
Wenn dein Arbeitsverhältnis am 01.12.2020 besteht und du im Jahr 2020 Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hattest, steht dir eine Jahressonderzahlung zu. Für Monate, in denen kein Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss bestand, vermindert sich die JSZ um jeweils ein Zwölftel.
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