Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Jahressonderzahlung Bund
Bastel:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 25.11.2020 19:09 ---
--- Zitat von: ARGO am 23.11.2020 12:11 ---Können bei der "1/12-Regelung" auch Zeiten positiv gewertet werden, wenn man im ersten Halbjahr im TV-L angestellt war?
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"Können" schon, manchmal fehlt es am "wollen", weil das "sich zieren" so beliebt ist.
Der Bund hat eine übertarifliche Regelung, die Sie in dem unter #3 erwähnten und hier verlinkten Rundschreiben unter Ziffer 1.3 finden. Voraussetzung ist, dass für Ihre Gewinnung ein dringendes dienstliches Bedürfnis bestanden hat. Gerade nach der herrschenden Meinung in diesem Forum soll ein "dringendes" dienstliches Bedürfnis viel mehr sein als ein "dienstliches Bedürfnis", das vorliegt, wenn Sie nach einer Stellenausschreibung eingestellt worden sind.
Mich hat das nicht überzeugt, ich nehme die übertarifliche Regelung wörtlich. Wenn wir Sie im Ausschreibungsverfahren ausgewählt haben und mit Ihrem Arbeitsantritt nicht warten wollen, bis Sie Ihren bisherigen Arbeitgeber ohne Verlust der Jahressonderzahlung verlassen können, dann sehe ich unser Bedürfnis als "dringend" an und berücksichtige bei der Jahressonderzahlung auch die Zeit Ihrer Tätigkeit im TV-L. Wenn das BMI das nicht möchte, dann soll es in seinem Rundschreiben einen anderen Wortlaut wählen, der nicht auf die zeitliche Komponente abstellt!
Versuchen Sie es, auf Ihrer Bezügemitteilung steht eine Telefonnummer, unter der Sie Auskunft bekommen; viel Erfolg! (Mir passiert es übrigens sehr häufig, dass ich die zusätzlichen Zwölftel erst beim Dezember-Zahltag berücksichtigen kann, weil ich es nicht früher zeitlich hinbekomme.)
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Mir war dieses Rundschreiben bisher auch nicht bekannt. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich etwas besser verhandelt ;D
Aber was hat den die Bezügestelle damit zu tun? Müsst das ganze nicht über das Personalamt gehen?
Gerda Schwäbel:
Vielen Dank für die Rückmeldung, ARGO. Freut mich, dass Sie erfolgreich waren.
--- Zitat von: Bastel am 23.12.2020 11:09 ---Aber was hat den die Bezügestelle damit zu tun? Müsst das ganze nicht über das Personalamt gehen?
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Ich bin die Leiterin der Bezügestelle und ich entscheide, ohne dass ich die Personalstelle vorher kontaktiere - für drei Bundeseinrichtungen. In anderen Einrichtungen mag darüber die Personalstelle entscheiden, für mich ist das aber immer noch die Ausnahme.
Falls die Zuständigkeit der Personalstelle vorliegen sollte, sehe ich darin kein Problem. Ich traue es den Kolleginnen und Kollegen (der Bezügestellen) absolut zu, dass sie in der Lage sind eine(n) Hilfesuchende(n) an eine andere Stelle zu verweisen.
Den Begriff des "Personalamts" kenne ich nur aus dem kommunalen Bereich, daher käme ich überhaupt nicht auf die Idee, jemanden dessen Arbeitsverhältnis unter den TVöD-Bund fällt, an dieses Personalamt zu verweisen.
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