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Jahressonderzahlung Bund

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ARGO:
Hallo alle zusammen,
ich möchte das Thema gerne für mich aufgreifen und um folgende Frage von mir ergänzen.
Können bei der "1/12-Regelung" auch Zeiten positiv gewertet werden, wenn man im ersten Halbjahr im TV-L angestellt war?
Sprich erste Hälfte von Januar-Juli = TV-L
Zweite Hälfte Juni bis Dezember = TVöD-Bund

Wenn ich hier richtig gelesen habe, spricht man ja nur von "Anspruch auf Entgelt". Aber ist damit auch zwingend der identische Tarifvertrag verknüpft?
Danke schon mal für eine Antwort :)

Bastel:
Nein.

Spid:

--- Zitat von: ARGO am 23.11.2020 12:11 ---Hallo alle zusammen,
ich möchte das Thema gerne für mich aufgreifen und um folgende Frage von mir ergänzen.
Können bei der "1/12-Regelung" auch Zeiten positiv gewertet werden, wenn man im ersten Halbjahr im TV-L angestellt war?
Sprich erste Hälfte von Januar-Juli = TV-L
Zweite Hälfte Juni bis Dezember = TVöD-Bund

Wenn ich hier richtig gelesen habe, spricht man ja nur von "Anspruch auf Entgelt". Aber ist damit auch zwingend der identische Tarifvertrag verknüpft?
Danke schon mal für eine Antwort :)

--- End quote ---

Es ist mit dem jeweiligen Arbeitsverhältnis verknüpft, nicht mit demTarifvertrag.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: ARGO am 23.11.2020 12:11 ---Können bei der "1/12-Regelung" auch Zeiten positiv gewertet werden, wenn man im ersten Halbjahr im TV-L angestellt war?
--- End quote ---
"Können" schon, manchmal fehlt es am "wollen", weil das "sich zieren" so beliebt ist.

Der Bund hat eine übertarifliche Regelung, die Sie in dem unter #3 erwähnten und hier verlinkten Rundschreiben unter Ziffer 1.3 finden. Voraussetzung ist, dass für Ihre Gewinnung ein dringendes dienstliches Bedürfnis bestanden hat. Gerade nach der herrschenden Meinung in diesem Forum soll ein "dringendes" dienstliches Bedürfnis viel mehr sein als ein "dienstliches Bedürfnis", das vorliegt, wenn Sie nach einer Stellenausschreibung eingestellt worden sind.

Mich hat das nicht überzeugt, ich nehme die übertarifliche Regelung wörtlich. Wenn wir Sie im Ausschreibungsverfahren ausgewählt haben und mit Ihrem Arbeitsantritt nicht warten wollen, bis Sie Ihren bisherigen Arbeitgeber ohne Verlust der Jahressonderzahlung verlassen können, dann sehe ich unser Bedürfnis als "dringend" an und berücksichtige bei der Jahressonderzahlung auch die Zeit Ihrer Tätigkeit im TV-L. Wenn das BMI das nicht möchte, dann soll es in seinem Rundschreiben einen anderen Wortlaut wählen, der nicht auf die zeitliche Komponente abstellt!

Versuchen Sie es, auf Ihrer Bezügemitteilung steht eine Telefonnummer, unter der Sie Auskunft bekommen; viel Erfolg! (Mir passiert es übrigens sehr häufig, dass ich die zusätzlichen Zwölftel erst beim Dezember-Zahltag berücksichtigen kann, weil ich es nicht früher zeitlich hinbekomme.)
   

ARGO:
Hallo Frau Schwäbel,
vielen Dank für ihre hilfreiche Antwort. Ich habe es bei meinem Arbeitgeber angemerkt und nachgefragt. Mit Erfolg. Ich erhalte die restlichen zwölftel nachträglich. ;)
Liebe Grüße und schöne Feiertage

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