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krankheitsbedingter Dienstabbruch
Wdd3:
Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 04.11.2020 08:01 ---Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
--- End quote ---
Das mag so sein, ein AG kann aber ja erstmal stumpf nach seinem Gusto nach 42 Tagen die Zahlung einstellen, egal ob gleiche Erkrankung oder nicht, da der AG ja darüber keine Information hat.
Und dann muss halt der AN sich darum kümmern, seinen Anspruch durchzusetzen.
u.A. darauf hinweisen, dass er noch keine 42 Tage AU hat.
WasDennNun:
Davon ab, wenn man 2 Tage ohne AUB ist und dann durch den Arzt entsprechend lange die AU bescheinigt bekommt, dann zählen die 2 Tage nicht?
Wieso nicht? Man ist doch Arbeitsunfähig, nur ist es schwieriger den Nachweis zu erbringen, ob es zwei Krankheiten oder eine ist.
Spid:
Der AG ist nicht auf die Berechnung der Krankenkasse angewiesen noch wäre er an diese gebunden.
Wdd3:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.11.2020 08:33 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 04.11.2020 08:01 ---Aus der Lohnfortzahlung fällt man erst nach 42 Tagen AU mit der gleichen Erkrankung. Dies wird von den Kassen an die AG gemeldet. Wenn keine schriftliche AU vorliegt kann dies nicht passieren. Somit ist es egal wie es in Dienstplan geführt ist.
--- End quote ---
Das mag so sein, ein AG kann aber ja erstmal stumpf nach seinem Gusto nach 42 Tagen die Zahlung einstellen, egal ob gleiche Erkrankung oder nicht, da der AG ja darüber keine Information hat.
Und dann muss halt der AN sich darum kümmern, seinen Anspruch durchzusetzen.
u.A. darauf hinweisen, dass er noch keine 42 Tage AU hat.
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Gaaaanz mieser AG der sowas tut, kenne ich nur aus der fW.
--- Zitat von: WasDennNun am 04.11.2020 08:42 ---Davon ab, wenn man 2 Tage ohne AUB ist und dann durch den Arzt entsprechend lange die AU bescheinigt bekommt, dann zählen die 2 Tage nicht?
Wieso nicht? Man ist doch Arbeitsunfähig, nur ist es schwieriger den Nachweis zu erbringen, ob es zwei Krankheiten oder eine ist.
--- End quote ---
Man muss sich doch nicht rückwirkend AU schreiben lassen. Die ersten 3 Tage kann man sich selbst diagnostizieren.
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