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Quarantäne vs. Urlaub

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WasDennNun:
Bleibt abzuwarten ob die geschädigten AG da gerichtlich vorgehen.

AndreasG:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.11.2020 06:48 ---Bleibt abzuwarten ob die geschädigten AG da gerichtlich vorgehen.

--- End quote ---

Denke ich nicht denn die Erfolgsaussichten dürften bei 0 liegen es sei denn der Arbeitnehmer "verplappert" sich.

Denn was hat der Arbeitgeber denn in der Hand? Die Vermutung dass der Arbeitnehmer in Quarantäne aber nicht Arbeitsunfähig ist.

Der Arbeitnehmer hat aber ein Attest das ihm die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und vor allem hat der Arbeitgeber dank der Quarantäne keinen Zugang zum Arbeitnehmer.

Die Erfolgsaussichten hängen daher davon ab ob des dem Arbeitgeber gelingt die Glaubwürdigkeit der AU zu beschädigen. Ohne irgendwas in der Hand ist das eigentlich unmöglich.

Spid:
Was alles nichts daran ändert, daß es sich um Betrug handelt - und bei der Bescheinigung einer nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit um Beihilfe dazu. Wenn man einen Bauhofmitarbeiter mit E2 statt einer zustehenden E4 vergütet, ist die Wahrscheinlichkeit auch gering, daß derjenige das merkt - ändert aber nichts am Betrug.

WasDennNun:

--- Zitat von: AndreasG am 04.11.2020 10:30 ---Die Erfolgsaussichten hängen daher davon ab ob des dem Arbeitgeber gelingt die Glaubwürdigkeit der AU zu beschädigen. Ohne irgendwas in der Hand ist das eigentlich unmöglich.

--- End quote ---
Nun, der AG bezahlt für die Quarantäne Zeit kein Geld an dem MA, der MA muss dann nachweisen, dass er AU war, der AG zweifelt dies an, das Gericht lässt dann feststellen, ob er AU war oder nicht.
Es gibt durchaus Fälle, wo die AU des Arztes als Falsch festgestellt wurde und der Arzt einen druff bekommen hat.

Einfacher für den AG: Dem AN während der Q HomeOffice machen lassen, so hat er wenigstens bisserl was vom AN.

AndreasG:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.11.2020 10:41 ---
--- Zitat von: AndreasG am 04.11.2020 10:30 ---Die Erfolgsaussichten hängen daher davon ab ob des dem Arbeitgeber gelingt die Glaubwürdigkeit der AU zu beschädigen. Ohne irgendwas in der Hand ist das eigentlich unmöglich.

--- End quote ---
Nun, der AG bezahlt für die Quarantäne Zeit kein Geld an dem MA, der MA muss dann nachweisen, dass er AU war, der AG zweifelt dies an, das Gericht lässt dann feststellen, ob er AU war oder nicht.
Es gibt durchaus Fälle, wo die AU des Arztes als Falsch festgestellt wurde und der Arzt einen druff bekommen hat.

Einfacher für den AG: Dem AN während der Q HomeOffice machen lassen, so hat er wenigstens bisserl was vom AN.

--- End quote ---

Die Klage dürfte schnell gelaufen sein:

Arbeitnehmer: Klage auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - hier ist mein Attest.
Arbeitgeber: Ich zweifele das Attest an weil... öhm... weil ich es anzweifele.

Da lacht der Richter kurz und spricht das Urteil.

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