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Quarantäne vs. Urlaub
Spid:
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Attest. Es ist die ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit. Diese begründet die widerlegbare Vermutung einer Arbeitsunfähigkeit. Der AG muß lediglich die Glaubwürdigkeit erschüttern, um die Arbeitsunfähigkeit zum Gegenstand der Tatsachenfeststellung durch das Gericht zu machen. Das ist vorliegend einfach, da die kassenärztliche Vereinigung ihre Mitglieder ja offenkundig zur Ausstellung falscher Bescheinigungen ermutigt hat - wie Du ja selbst dargelegt hast.
WasDennNun:
--- Zitat von: AndreasG am 04.11.2020 10:52 ---Arbeitnehmer: Klage auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - hier ist mein Attest.
Arbeitgeber: Ich zweifele das Attest an weil... öhm... weil ich es anzweifele.
Da lacht der Richter kurz und spricht das Urteil.
--- End quote ---
Es gibt tausende von Menschen die einen Attest haben dass sie dauerhaft krank sind, aber die trotzdem Arbeitsfähig sind.
Da lacht der Anwalt und sagt, Attest mit welchem Inhalt?
Feidl:
Ich vermute mal, dass kaum ein öffentlicher Arbeitgeber zur Zeit noch Bedienstete mit Erkältungssymptomen auf Arbeit lässt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Feidl am 05.11.2020 12:37 ---Ich vermute mal, dass kaum ein öffentlicher Arbeitgeber zur Zeit noch Bedienstete mit Erkältungssymptomen auf Arbeit lässt.
--- End quote ---
Das ist aber was anderes, als eine betrügerische AUB vom Arzt.
Natürlich steht es dem AG frei seinen Mitarbeitern zu sagen:
Bleibt zu hause, wenn ihr die oder die Symptome habt.
AndreasG:
Betrügerisch bzw Betrug setzt allerdings die Absicht auf seiten des Arztes vorraus
dem Arbeitnehmer einen rechtswidrigen Vermögensvorteil bzw dem Arbeitgeber
einen Vermögensschaden zu verursachen.
Da sich der Arzt aber nur gemäß des Schreibens der KBV verhällt, sehe ich hier keinen Betrug
von Seiten des Arztes und auch das Vorgehen der KBV wäre nur dann "betrügerisch" wenn hier eine
entsprechende Absicht vorliegt.
--- Zitat ---Es gibt tausende von Menschen die einen Attest haben dass sie dauerhaft krank sind, aber die trotzdem Arbeitsfähig sind.
Da lacht der Anwalt und sagt, Attest mit welchem Inhalt?
--- End quote ---
Es ist nicht Aufgabe des Arbeitnehmers die Richtigkeit des Attestes nachzuweisen sondern der Arbeitgeber muss zuerst einmal die Glaubwürdigkeit des Attestes hinreichend erschüttern.
Ob dazu zb der Verweis auf das Schreiben der KBV ausreicht wage ich zu bezweifeln denn der Arbeitgeber weis schlicht nicht wie stark die Erkältungssymptome des sich in Quarantäne befindlichen Arbeitnehmers sind.
Da er das nicht weis kann er nur vermuten. In der einschlägigen Rechtssprechung reicht die Vermutung des Arbeitgebers der AN wäre arbeitsfähig und die AU wäre fälschlicherweise ausgestellt aber in der Regel nicht aus.
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