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Herabgruppierung bei Wegfall von Tätigkeiten

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Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf des mindestens impliziten Einverständnisses beider Arbeitsvertragsparteien.

Wem es zu lange dauert, kann vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Zudem sind - bei einem im Januar gestellten Antrag - bereits Ansprüche verfallen, nämlich die Ansprüche aus Januar bis April.

Alena13:

--- Zitat von: Spid am 05.11.2020 10:50 ---Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf des mindestens impliziten Einverständnisses beider Arbeitsvertragsparteien.

Wem es zu lange dauert, kann vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Zudem sind - bei einem im Januar gestellten Antrag - bereits Ansprüche verfallen, nämlich die Ansprüche aus Januar bis April.

--- End quote ---

Jetzt verwirrst du mich: wieso Ansprüche verfallen von Januar bis April? In dem Informationsschreiben heißt es :

5.2 Fristen für Anträge
• Anträge längstens bis 31.12.2020 möglich, wirken
automatisch zurück zum 01.01.2020
Danach keine Anträge mehr möglich!

Und das wurde uns auch die ganze Zeit so kommuniziert, dass rückwirkend ab 1.1.2020 Anspruch besteht.

Spid:
Der Antrag wirkt auf die Eingruppierung. Diese Wirkung entsteht unmittelbar mit Antragstellung rückwikrend zum 01.01.2020. Daraus ergeben sich Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, hier das Entgelt in einer bestimmten Höhe. Diese Ansprüche unterliegen dem normalen Verfallaufgrund der tariflichen Ausschlußfrist 6 Monate nach ihrem jeweiligen Entstehen.

Alena13:

--- Zitat von: Spid am 05.11.2020 11:53 ---Der Antrag wirkt auf die Eingruppierung. Diese Wirkung entsteht unmittelbar mit Antragstellung rückwikrend zum 01.01.2020. Daraus ergeben sich Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, hier das Entgelt in einer bestimmten Höhe. Diese Ansprüche unterliegen dem normalen Verfallaufgrund der tariflichen Ausschlußfrist 6 Monate nach ihrem jeweiligen Entstehen.

--- End quote ---

Das heißt je länger es dauert mit der Bearbeitung, desto mehr Verlust mache ich bei einer Höhergruppierung? Es werden mir nur die letzten 6 Monate nach Antragsbearbeitung nachgezahlt oder wie soll ich das verstehen?

Lars73:
Meist wird der Arbeitgeber unter ignorieren der Rechtlage bezahlen. Soweit er sich dazu durch Ankündigung verpflichtet hat könnte ein berufen auf die Ausschlussfrist gegen Treu und Glaube verstoßen.

Unabhängig davon kann man seine Ansprüche natürlich schriftlich geltend machen und ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Dies unterbricht dann die tarifliche Ausschlussfrist.

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