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Meldebescheinigung nicht per Mail?

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Digger:
Hallo,

ich hab per Mail eine Meldebescheingung beantragt und 9 € vorab überwiesen. Jetzt erhielt ich die Antwort per Mail, dass man mir nicht die Meldebescheinigung per Mail ohne Unterschrift und ohne Siegel zuschicken darf und dass das nur schriftlich geht.

Ist dem tatsächlich so? Ich finde jetzt keine Rechtsgrundlage, aus der hervorgeht, dass man eine Meldebescheinigung nicht per Mail ohne Unterschrift und ohne Siegel erhalten darf.

Wo steht das evtl. bitte?

Danke.

Gruß

Schokobon:
§ 18 Abs. 3 BMG

Digger:
Danke. Dann liegt das wohl am Pararagraph 10 (3), da ich meinen Reisepass beigefügt habe. Der ist dann wohl nicht ausreichend!?

Eukalyptus:

--- Zitat von: Digger am 05.11.2020 16:13 ---Danke. Dann liegt das wohl am Pararagraph 10 (3), da ich meinen Reisepass beigefügt habe. Der ist dann wohl nicht ausreichend!?

--- End quote ---

Spid-Modus:

Da du per Mail (englisch für: Post) einen Antrag auf Melderegisterauskunft gestellt hast und deinen "Reisepass beigefügt" hast, kommt es darauf an ob die Behörde deine Authentizität als Antragsteller dadurch gewährleistet sieht (§18 (3) BMG i.V.m. §10 (3) BMG). Offenbar ja, denn die Behörde möchte dir ja wieder per Mail (§18 (3) BMG i.V.m. §10 (2) BMG) die Melderegisterauskunft zurückschicken (hoffentlich fügt sie deinen Reisepass bei..).

Ich verstehe das Problem nicht?

Digger:
Was auch immer der Spinner-Modus sein soll!?

Ich meinte "E-Mail"!

Und ein Reisepass ist ja kein Ausweisdokument, das in dem 10 (3) BMG genannt ist.

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