Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Meldebescheinigung nicht per Mail?
Eukalyptus:
--- Zitat von: Spid am 06.11.2020 11:50 ---
Ist eine EMail nicht lediglich textlich und nicht schriftlich?
--- End quote ---
Ob eine (nicht qualifiziert signierte!) Email der Schriftform (nach §126 BGB) entspricht, mag fraglich sein. Ich halte sie (meine, nicht notwendigerweise im rechtlichen Sinne zutreffende Definition) aber sehr wohl für schriftlich, bzw. ein schriftliches Ausdrucksmittel.
Eine nähere Diskussion um das Wort "schriftlich" kann aber im Kontext dieses Threads dahinstehen, da der Threadersteller mit seinem Gebrauch von "schriftlich" vermutlich "postalisch" meinte.
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