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VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD

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Organisator:

--- Zitat von: peopleshernandez am 26.11.2020 23:24 ---
Sämtliche Beiträge? Der AG Anteil wird meinem Bruttolohn zugerechnet. Davon zahle ich also höhere Sozialabgaben als wenn es keinen AG Anteil gäbe (eventuell sogar noch höhere Steuern). Diese bekomme ich nicht zurück, obwohl ich diese ja vor dem Hintergrund eines Anspruchs bezahlt habe der nie eintreten wird.

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Da es an dir lag, dass du aus dem öD ausgeschieden bist, somit aktiv dazu beigetragen hat, dass kein VBL-Anspruch entsteht, ists auch dir zuzurechnen, für die Vergangenheit höhere Beiträge für die Sozialversicherung getragen zu haben.

AndreasG:

--- Zitat von: Organisator am 27.11.2020 08:33 ---Da es an dir lag, dass du aus dem öD ausgeschieden bist, somit aktiv dazu beigetragen hat, dass kein VBL-Anspruch entsteht, ists auch dir zuzurechnen, für die Vergangenheit höhere Beiträge für die Sozialversicherung getragen zu haben.

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Sorry aber die Antwort empfinde ich als albern.

Was wäre denn dann mit den Mitarbeitern die nur auf 2 Jahre befristet im öD eingestellt waren?

Oder deren Stelle gestrichen wurde und die dann gekündigt bekamen?
Das Märchen vom sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst ist nämlich genau dieses.

Die bekommen ja schließlich auch keine Erstattung der letztlich zu viel gezahlten SV Beiträge.

Organisator:

--- Zitat von: AndreasG am 30.11.2020 12:56 ---Was wäre denn dann mit den Mitarbeitern die nur auf 2 Jahre befristet im öD eingestellt waren?

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Diese Mitarbeiter wissen von Anfang an, dass sie aufgrund der Befristung keine VBL-Leistungen erhalten werden. Mit dem Wissen haben sie sich für den befristeten Arbeitsvertrag entschieden.


--- Zitat von: AndreasG am 30.11.2020 12:56 ---Oder deren Stelle gestrichen wurde und die dann gekündigt bekamen?

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Nicht für jeden Einzelfall bedarfs es einer Regelung, sondern für die breite Masse. Sonst siehts aus wie im Steuerrecht.


--- Zitat von: AndreasG am 30.11.2020 12:56 ---Die bekommen ja schließlich auch keine Erstattung der letztlich zu viel gezahlten SV Beiträge.

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Natürlich. AN-Anteile werden erstattet, soweit kein Leistungsanspruch besteht.

papajabaum:

--- Zitat von: Organisator am 30.11.2020 13:33 ---
--- Zitat von: AndreasG am 30.11.2020 12:56 ---Was wäre denn dann mit den Mitarbeitern die nur auf 2 Jahre befristet im öD eingestellt waren?

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Diese Mitarbeiter wissen von Anfang an, dass sie aufgrund der Befristung keine VBL-Leistungen erhalten werden. Mit dem Wissen haben sie sich für den befristeten Arbeitsvertrag entschieden.


--- Zitat von: AndreasG am 30.11.2020 12:56 ---Oder deren Stelle gestrichen wurde und die dann gekündigt bekamen?

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Nicht für jeden Einzelfall bedarfs es einer Regelung, sondern für die breite Masse. Sonst siehts aus wie im Steuerrecht.


--- Zitat von: AndreasG am 30.11.2020 12:56 ---Die bekommen ja schließlich auch keine Erstattung der letztlich zu viel gezahlten SV Beiträge.

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Natürlich. AN-Anteile werden erstattet, soweit kein Leistungsanspruch besteht.

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Ja der AN-Anteil der VBL wird erstattet. Nicht aber die zuviel gezahlten SV-Beträge durch die künstliche Erhöhung des sozialversicherungspflichtigen Brutto.

Und nur weil man einen Vertrag eingegangen ist, heißt es nicht das dieser nicht trotzdem rechtlich fragwürdig oder sittenwidrig sein kann. Tatsache ist, in so einem Fall ist von Anfang an klar das der An nie Anspruch auf die VBL hat. Trotzdem werden seine Beitragssätze zu den Sozialversicherungen künstlich erhöht.

papajabaum:

--- Zitat von: Organisator am 23.11.2020 09:59 ---
--- Zitat von: Alfons am 23.11.2020 09:08 ---Achso, für die VBL zahlen AN und AG also ein, ich dachte für die Altersvorsorge des AN seien die Beiträge.

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Dem Arbeitnehmer entsteht doch kein Vermögensschaden. Er hat sich entschieden, vor Erreichen der Mindestwartezeit die Versicherung zu verlassen und erhält sämtliche Beiträge zurück. Also wird er so gestellt, als wäre er nie Mitglied der Versicherung gewesen.

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Wäre er nie Mitglied in der Versicherung gewesen hätte er in jeder Sozialversicherung weniger zahlen müssen. Also nein, er erhält NICHT sämtliche Beiträge zurück.

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