Guten Morgen zusammen!
Zu meinem Problem: ich bin seit kurzem Angestellte im ÖD und bei einer Kommune in Teilzeit beschäftigt - 19,5 Stunden. Mit Unterzeichnung meines Arbeitsvertrages habe ich mich verpflichtet, den Angestelltenlehrgang I zu absolvieren.
Im Informationsschreiben meines Arbeitgebers bekam ich zum Start des Lehrgangs die Information, dass "für die Dauer der Fortbildung, die tägliche Arbeitszeit angerechnet wird". Der Lehrgang findet freitags statt. Dann beträgt meine Arbeitszeit 3,5 Stunden. Die tatsächliche Arbeitszeit an einem Lehrgangstag beträgt jedoch 8 Stunden (08:00 - 16:00 Uhr).
Wird dies korrekt von meinem Arbeitgeber gehandhabt, wenn ich nur die 3,5 Stunden angerechnet bekomme?
DANKE vorab für eure Hilfe!
Viele Grüße
Birte