Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Angaben zum Nebenveridnest / Obergrenze Nebenverdient / Abführungspflicht

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Charon:
Guten Tag,

ich arbeite hauptberuflich für das Land NRW an einer Universität als technischer Mitarbeiter mit TV-L Gruppierung 11 Vergütung in einem recht jungen Vertrag von 2018.

Nebenberuflich habe ich mit zwei Geschäftspartnern eine OHG, mit der es (für einen Nebenverdienst) immer besser läuft. Diese ist selbstverständlich auch dem Hauptarbeitgeber bekannt und nach §xy gebe ich jedes Jahr an, was ich noch so nebenbei verdiene. Wir haben da so ein Formular, welches ich recht unkompliziert ausfülle.

In einer Personengesellschaft werden keine Löhne gezahlt. Alles, was man verdient, sind quasi Gewinnentnahmen.

Meine Fragen:

 - Gelten Gewinne aus Personen / oder Kapitalgesellschaften überhaupt als Nebenverdienst, muss man diese dort angeben? Hintergrund ist, dass ja der Gewinn auch gar nicht einer Stundenleistung zugeordnet werden können, da ja auch Teile der Gewinne von unseren Mitarbeitern erwirtschaftet werden.
 - Gibt es hier einen Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften? Wir überlegen unsere Firma in eine GmbH umzuwandeln.
 - Gibt es eine Obergrenze? Ich habe natürlich ein wenig Angst vor Abführungspflichten. Ich habe dazu schon viel gelesen. Beamte dürfen ja nur relativ wenig nebenbei verdienen, bin ich aber nicht. Es gibt auch Obergrenzen für TV-L-Beschäftigte, die einen Nebenjob im öffentlichen Dienst haben. Ich finde aber keine konkrete Aussage zu TV-L-Beschäftigen, die in der freien Wirtschaft bzw. so wie ich sogar selbstständig tätig sind.

Es geht um voraussichtlich 11-12k in 2020.

Wäre total super, falls jemand dazu belastbare Infos hätte.

Viele Grüße
M (heute mal anonym)

Wdd3:
Auch wenn du mehrfach Verdi in deiner Anfrage erwähnst glaube ich das die Frage bei einem Steuerberater besser aufgehoben ist.

Charon:
Weder erwähne ich das Wort Verdi noch weiß mein Steuerberater über die Tarifbedingungen Bescheid 🤷. Dem Finanzamt ist egal, wo ich mein Geld verdiene, solange ich es sauber versteuere, was ich selbstverständlich tue.

Es geht um Interessen des Hauptarbeitgebers.

Ich hoffe auf weitere Infos.

Wdd3:
nebenverdient... deine Formulierung, nicht meine.

Ich glaube nicht das Gewinne aus Kapitalgesellschaften an Privat Personen vom TV-L und TV-H berücksichtigt sind.

Spid:
Die tarifliche Regelung ist doch simpel: §3 Abs. 4 TV-L i.d.F.d. §40 Nr. 2 Ziff. 2 TV-L bestimmt die Anzeigepflicht, regelt die Möglichkeit der Untersagung unter den geschilderten Voraussetzungen und eröffnet die Möglichkeit einer Ablieferungspflicht, sofern eine Nebentätigkeit im öD ausgeübt wird.

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