Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Angaben zum Nebenveridnest / Obergrenze Nebenverdient / Abführungspflicht
Charon:
Danke für die Antwort soweit.
Wo würde denn so eine Abführungspflicht definiert?
Weder in den Unterlagen zur Bestätigung der angezeigten Nebenbeschäftigung noch allgemein konnte ich etwas dazu finden.
Ich habe ein wenig Sorge, dass es irgendwo in irgendwelchen AGB-artigen Nebenklauseln oder so versteckt ist, die ich bisher nicht finden konnte.
Aber wenn es pauschal für das Land NRW nichts gibt, dürfte ja die Universität da keine eigenen Regeln aufstellen ohne mich im Arbeitsvertrag explizit darauf hinzuweisen eigentlich.
Spid:
Ausweislich Deiner Schilderungen führst Du Deine Nebentätigkeit doch nicht im öD aus, sondern in einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft.
Charon:
Korrekt. Habe gerade auch nochmal hausintern mit der zuständigen Abteilung gesprochen. Es ist, solange ich keine Aufträge aus dem öffentlichen Dienst annehme, tatsächlich unbegrenzt.
Danke für die Infos an alle hier.
Pseudonym:
--- Zitat von: Spid am 10.11.2020 13:46 ---Ausweislich Deiner Schilderungen führst Du Deine Nebentätigkeit doch nicht im öD aus, sondern in einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft.
--- End quote ---
Wo wäre der Unterschied, sofern die Tätigkeit auf Rechnung erfolgt und man nicht für denselben AG arbeitet? Ein Angestellter des Landes würde also z.B. am Ort seiner Dienststelle für die Kommune auf Rechnung arbeiten?
Spid:
Entweder man geht einer selbständigen Tätigkeit nach oder man geht einer Tätigkeit im öD nach, beides kann nicht dieselbe Tätigkeit sein.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version