Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Angaben zum Nebenveridnest / Obergrenze Nebenverdient / Abführungspflicht

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Pseudonym:
Angestellt beim einen und auf 450 beim anderen AG (angestellt) wären zwei privatrechtliche Arbeitsverhältnisse im ÖD oder ist hier tatsächlich auf ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis abgestellt?

Spid:
Dann kann §3 Abs. 4 Satz 3 TV-L zum Zuge kommen: Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim jeweiligen AG gelten.

Pseudonym:
Also habt erstmal keiner Probleme, solange angezeigt wurde und der AG nicht aktiv für seine Angestellten nachregelt.

Hätte mich jetzt auch gewundert. Gefühlt jeder dritte TB im ÖD macht nebenbei irgendwas. Manch einer verdient da  so viel oder gar  mehr als im Hauptberuf...

Spid:
Die wenigsten gehen aber wohl einer Nebentätigkeit im öD nach. Der TE ja auch nicht.

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