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Herabgruppierung und Aberkennung der Bauhofleitung bei Stundenreduzierung

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Tagelöhner:
Sie mögen für den Arbeitgeber zunächst hinreichend sein, vor allem wenn dieser nicht ausreichend qualifiziertes Personal damit beauftragt, das Teilzeitbegehren abzuwehren, was dann meist nicht gerichtsfest erfolgt. Sobald diese betrieblichen Gründe aber vom Arbeitsgericht nach o.g. dreistufigem Verfahren auf Herz und Nieren bzw. Willkür überprüft werden, gehen die meisten Arbeitgeber dann doch baden.

Dies dürfte umso mehr beim Arbeitgeber "Öffentlicher Dienst" gelten, man schaue sich nur die sehr hohen vorherrschenden prozentualen Anteile an Teilzeitarbeitsverhältnissen an, z. B. einsehbar bei den statistischen Landesämtern.

Zusammengefasst kann man nur zur Durchsetzung seines Rechtsanspruchs aufrufen, die Erfolgschancen sind gut.

Spid:
Gibt es da eine empirische Datenbasis, daß „die meisten Arbeitgeber dann doch baden“ gingen? Nach meiner Wahrnehmung ist das nämlich nicht so - nicht mal bei den Fällen, die durch Urteil entschieden werden. Die beigebrachte statistische Behauptung ist jedenfalls ohne Wert, solange nicht die nicht auf einem Teilzeitbegehren beruhenden Teilzeitarbeitsverhältnisse gesondert ausgewiesen werden.

Tagelöhner:
Mit einer empirischen Datenbasis kann ich nicht dienen. Dass der Arbeitgeber mit einem wenig überzeugenden Sachvortrag vor dem ArbG in einer Kammerverhandlung eher keine Chancen hat, wird diesem ja in aller Regel bereits im Gütetermin von dem/der Vorsitzenden der zuständigen Kammer klar gemacht, woraus dann gerne doch noch eine erhöhte Einigungsbereitschaft entsteht.

Es dürfte daher nur in den wenigsten Fällen bis zu einem Urteilsspruch im Kammertermin kommen.

Klinke mich hier aber jetzt mal aus, weiterhin frohes diskutieren.

Spid:
Also eine Behauptung, die worauf beruht? Und inwiefern ginge es um einen nicht überzeugenden Sachvortrag? Es geht um die niedrige Schwelle, die betriebliche Gründe darstellen. Ach ja, es wird Dir ja jetzt zu konkret und Du klinkst Dich aus.

Tagelöhner:
Drücken möchte ich mich sicher nicht, ich kann aber nur soviel sagen: Ich spreche hochgradig aus persönlicher Erfahrung und bilde mir daher ein, halbwegs sachverständig in diesem Metier zu sein. Möchte aber vielleicht verständlicherweise nicht noch konkreter werden, nachher schöpft mein Arbeitgeber noch Verdacht welches Individuum aus seinem Personalkörper sich hinter dem Nickname "Tagelöhner" verbirgt.

In diesem Sinne noch einen schönen Abend und bitte nicht persönlich nehmen, bin doch ein heimlicher Fan von Dir bzw. dem sog. "Forenpapst".  ;D

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