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Abgrenzung interne/ externe Stellenausschreibungen

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Spid:
Der sich aus §33 Abs. 2 GG Bewerberverfahrensanspruch führt u.a. zur Bindung des öffentlichen AG an seine Ausschreibung (so bspw. BAG, Urteil v. 10.02.2015 – 9 AZR 554/13). Bei dem Ausschluss externer Bewerber von einem Stellenbesetzungsverfahren handelt es sich um ein zulässiges Differenzierungskriterium (u.a. OVG Hamburg, Beschluss v. 29.12.2005 – 1 Bs 260/05).

rw:
Herzlichen Dank!

maramara:
Such auch mal nach gestuftem Ausschreibungs-/Auswahlverfahren.

Spid:
Der TE hat aber kein gestuftes Ausschreibungsverfahren beschrieben, sondern eine interne Ausschreibung.

maramara:
"Bei uns werden freiwerdende Stellen zunächst (meistens) im Intranet, unter der Überschrift "interne Ausschreibung" veröffentlicht, so dass Behördeneigene MA sich "ordnungsgemäß" bewerben können/ müssen. Sollte kein geeigneter Bewerber dabei sein/ die Stelle kann nicht besetzt werden, wird die Stelle anschließend öffentlich (Zeitung, Inetportale usw.)  nochmalig ausgeschrieben."

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