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Abgrenzung interne/ externe Stellenausschreibungen
Spid:
Vollständig und nicht sinnverfälschend zitieren!
--- Zitat von: rw am 12.11.2020 08:07 ---Bei uns werden freiwerdende Stellen zunächst (meistens) im Intranet, unter der Überschrift "interne Ausschreibung" veröffentlicht, so dass Behördeneigene MA sich "ordnungsgemäß" bewerben können/ müssen. Sollte kein geeigneter Bewerber dabei sein/ die Stelle kann nicht besetzt werden, wird die Stelle anschließend öffentlich (Zeitung, Inetportale usw.) nochmalig ausgeschrieben.
Hier geht es jetzt um genauso ein Verfahren, welches zunächst "intern" ausgeschrieben wurde, sich aber ein Behördenfremder (&damit "externer") im Rahmen des Ausschreibungsverfahren beworben hat.
Es geht mir also um die Zulassung eines externen zu einem "ordnungsgemäßen aber internen" Ausschreibungsverfahren. Und hier um die Frage ob der externe überhaupt berücksichtigt werden kann/ darf bzw. ob interne Bewerber in irgendeiner Weise einen Bonus haben.
--- End quote ---
Eine externe Ausschreibung ist mithin nicht erfolgt - also auch kein gestuftes Verfahren.
maramara:
"Sollte kein geeigneter Bewerber dabei sein/ die Stelle kann nicht besetzt werden, wird die Stelle anschließend öffentlich (Zeitung, Inetportale usw.) nochmalig ausgeschrieben."
und
"Es geht mir also um die Zulassung eines externen zu einem "ordnungsgemäßen aber internen" Ausschreibungsverfahren. Und hier um die Frage ob der externe überhaupt berücksichtigt werden kann/ darf bzw. ob interne Bewerber in irgendeiner Weise einen Bonus haben."
passen nicht wirklich zusammen!
Spid:
Doch, Du verkennst den Umstand, daß „anschließend“ eine Nachzeitigkeit beschreibt, die aufgrund der linearen Natur der. Zeit noch nicht erreicht worden ist.
maramara:
Ein Richter wird Dir Deine Begründung um die Ohren hauen. ;-)
Spid:
Selbst den Richtern am juristischen Katzentisch ist die Linearität der Zeit bewußt.
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