Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Weniger Geld in der Probezeit?
Bastel:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.11.2020 11:25 ---Falls sie dir dann ab Monat 7, weil die Leistung stimmt, EG9a zahlen, dann fordere aber gleich ein, dass sie dir 9a Stufe 2 auszahlen, da ja eine Höhergruppierung stattgefunden hat ;D
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Kommt man im TVÖD auch bei einer Höhergruppierung in (mindestens) Stufe 2? Dachte das wäre nur im TVL.
Spid:
Ja.
Moonlight:
--- Zitat von: Spid am 18.11.2020 11:32 ---Die Erprobung ist ein anerkannter Grund für eine vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit - in allen vier Tarifregimen. Soweit es sich um einen Sachverhalt handelt, der die Voraussetzungen der Führung auf Probe erfüllt, hielte ich dann, wenn die Führung auf Probe zu einem für den TB günstigeren Ergebnis führte, die Anwendung der vorübergehenden Übertragung i.S.d. §14 des jeweiligen Tarifregimes für rechtsmißbräuchlich.
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Vorrübergehend definitiv nicht. Das müsste doch irgendwo stehen, oder? Also, dass mir die Tätigkeiten vorrübergehend übertragen wurden?
Spid:
Definitiv. Eine Tätigkeit muß im Vorhinein ausdrücklich lediglich vorübergehend übertragen worden sein, damit es sich lediglich um eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit handelt.
Moonlight:
--- Zitat von: Spid am 18.11.2020 18:49 ---Definitiv. Eine Tätigkeit muß im Vorhinein ausdrücklich lediglich vorübergehend übertragen worden sein, damit es sich lediglich um eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit handelt.
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In meinem Arbeitsvertrag steht nur, dass ich in der Entgeltgruppe 7 eingruppiert bin und auf unbestimmte Zeit eingestellt werde. Im Übrigen wird auf den TVöD verwiesen.
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