Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Weniger Geld in der Probezeit?
Spid:
Die übliche Formulierungen wie „Der Arbeitnehmer ist in Entgeltgruppe 7 eingruppiert“ ist regelmäßig von lediglich deklaratorischer Bedeutung.
Moonlight:
--- Zitat von: Spid am 18.11.2020 19:19 ---Die übliche Formulierungen wie „Der Arbeitnehmer ist in Entgeltgruppe 7 eingruppiert“ ist regelmäßig von lediglich deklaratorischer Bedeutung.
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In der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz steht noch "Die tariflichen Vorschriften über die Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung bleiben unberührt. Dem Arbeitgeber ist es unbenommen, den Beschäftigten aus dienstlichen/betrieblichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."
Hat ja aber mit meinem Fall nichts zutun. Ich wurde ja nicht einer anderen Tätigkeit zugewiesen o.Ä. Dort steht eben auch, dass ich als Verwaltungsfachangestellte beschäftigt werden und die Angabe des Dienstortes.
Wie gesagt, sonst steht dort nichts davon, dass ich probeweise oder zur Bewährung auf eine Stelle gesetzt werde.
Moonlight:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.11.2020 11:25 ---
--- Zitat von: Moonlight am 18.11.2020 10:50 ---
--- Zitat von: Organisator am 18.11.2020 10:13 ---Hat sich die Personalabteilung irgendwie dazu ausgelassen, dass deine Tätigkeiten sich ändern? Oder gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass dir im Laufe der Zeit veränderte Tätigkeiten übertragen wurden / werden?
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Nein, gar nicht. Es heißt nur, dass eine Höhergruppierung in die EG 9a erfolgt, sofern die Leistungen stimmen. Ich weiß ja selbst, dass ich alle Tätigkeiten, die meine Kollegen machen, selbst auch ausübe. Wir machen alle denselben Job, dieselbe Tätigkeit.
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Wirst du jetzt nach EG8 Stufe 1 bezahlt?
Falls sie dir dann ab Monat 7, weil die Leistung stimmt, EG9a zahlen, dann fordere aber gleich ein, dass sie dir 9a Stufe 2 auszahlen, da ja eine Höhergruppierung stattgefunden hat ;D
(dann haben sie 6 Moante 160€ gespart und zahlen die nächsten 6 halt 200 druff.
Könnte ein Eigentor werden für die.....
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Ich bin aufgrund meiner vorherigen Beschäftigung bereits in der Stufe 3. Also derzeit EG 7, Stufe 3. Danach werde ich auch bezahlt. Wie gesagt, meine Kollegen bekommen alle aufgrund der Tätigkeit die EG 9a. Ich verstehe auch gar nicht, wie das begründert wird. Ich meine spätestens bei einem Antrag auf Überprüfung der Entgeltgruppe sollte doch klar sein, dass es sich hierbei um eine EG 9a handelt.
Spid:
Es gibt keinen „Antrag auf Überprüfung der Entgeltgruppe“. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.
MrRossi:
Formell nicht, aber warum sollte es dieses Gesuch nicht geben? Sobald jemand den Wunsch hat kann er doch sonstwas beantragen. Ein Heiratsantrag ist doch nichts anderes :)
Dass es sich um ein unwirksames Rechtsmittel handelt bleibt ja unberührt, jedoch hat sich immer wieder gezeigt, dass manche AG dem Antrag nachkommen. Und dass es richtigerweise ein Gesuch um Überprüfung der gebildeten Meinung zur Eingruppierung ist, ist eh nicht relevant.
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