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Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.11.2020 10:50 ---
--- Zitat von: Spid am 18.11.2020 15:33 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 18.11.2020 15:08 ---
--- Zitat von: Spid am 18.11.2020 10:38 ---Staatliche Wund- und Notfallversorgung, alles andere kann jeder absichern, wie er möchte - und kann. Oder selbst zahlen.
--- End quote ---
Einige behaupten, das hätte wir schon ;D
Bleibt zu klären:
Wo fängt die Staatliche Wund- und Notfallversorgung an und wo hört die auf.
Ist z.B. Wunde an der Herzklappe damit inkludiert?
Oder wird da staatlicherseits erst dran rumgefummelt, wenn es zu einem Notfall geworden ist.
Oder der Blinddarm, der rausgenommen werden müsste.
--- End quote ---
Das bliebe festzulegen. Eine Wunde an der Herzklappe ist aber unzweifelhaft eine Wunde.
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Na dann bleibt ja so gut wie alles beim alten:
Alles wird behandelt, weil es ja eine "Wunde" ist.
Die Tropfnase, welch da ein Wundsekret abgeschieden wird und die Nervenwunden in Form von Migräne.
Frage mich wo dann der Unterschied zu jetzt ist?
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Inwiefern wäre eine Migräne eine Wunde? Wo ist da die offene Gewebestelle?
Wdd3:
--- Zitat von: yamato am 19.11.2020 11:05 ---Im Moment übernehmen die GKVs Dinge wie Homöopathie, Rückenschulen, medizinisch begründete Massagen,
Rehasport.
Die Liste ist sicher nicht abschließend, aber es betrifft alles keine Wund- oder Heilbehandlung
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Gefordert wird von Spid nur die Wund- oder Notfallversorgung. Behandelt werden seiner Ansicht nach nur diejenigen die es sich leisten können. Der Rest kann vor dem KH verrecken. Aber das hat ja nichts mit Menschenverachtung zu tun. >:(
Das an Leukämie erkrankte Kind hätte sich längst um wohlhabende Adoptiveltern kümmern können anstatt bei den Alkoholikern zu bleiben die sie in die Welt gesetzt haben. ::)
Spid:
Der Rest kann sich immer noch versichern - er muß aber nicht, das ist der Unterschied. Wer letzteres wählt, hat halt - außerhalb der Wund- und Notfallversorgung - ein Problem. Das ist die freie Entscheidung - und genau das ist genau das Gegenteil von menschenverachtend. Menschenverachtend ist vielmehr das aktuelle System, das den Menschen vom Subjekt zum Objekt degardiert, indem es ihm Entscheidungsfreiheit nimmt und Eigenverantwortung abspricht.
yamato:
In Ihrem Beispiel sind ja die Alkoholiker Schuld an der Misere. Sie setzen ein Kind in die Welt für das sie nicht sorgen können.
Ist es jetzt gerecht, dass die Gemeinschaft für das vorsätzliche Fehlverhalten Einzelner aufkommt ?
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte das Kind nicht verrecken lassen aber man muss auch mal die andere Seite sehen. Diese Gesellschaft in ihrer derzeitigen Ausrichtung belohnt verantwortungsloses Verhalten und Faulheit und bestraft Fleiss, Aufstiegswilen und Strebsamkeit mit höheren Steuern und Beiträgen.
Novus:
--- Zitat von: Lars73 am 19.11.2020 07:15 ---Natürlich dürfen Krankenhäuser eine Einweisung ablehnen. (Dies gilt grundsätzlich nicht für Notfälle.)
Daneben dürfen sie natürlich Termine planen und insbesondere in der aktuellen Situation nicht dringende Eingriffe depriorisieren.
Daneben ist noch zu beachten, dass rechtlich Privatpatienten einen geringeren Behandlungsanspruch haben, als gesetzlich versicherte gegenüber Kassenärzten.
--- End quote ---
Nein, akute Einweisungen in Krankenhäuser von niedergelassenen Fachärzten dürfen NICHT abgelehnt werden. Überweisungen ja, Einweisungen nein.
SGB V;
diverse Verordnungen
Man darf sich sogar selbst einweisen ... allerdings dürfen die Kliniken dann eine stationäre Behandlung verweigern wenn es dafür keine Grundlage gibt.
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