Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!

<< < (15/23) > >>

BAT:

--- Zitat von: Organisator am 20.11.2020 16:18 ---Das Problem dabei ist aber, dass sich unsere Gesellschaft dafür entschieden hat, niemand sterben zu lassen, nur weil er unterversichert ist. Ergo kommt dann doch wieder die Gesellschaft über die zu gewährenden Leistungen der Sozialhilfe für die Behandlungskosten auf.

--- End quote ---

Natürlich gehört dann zur Systemumstellung die Akzeptanz von Todesfällen hinzu. Warum dies Leuten bei einer fehlenden Zwangsversicherung - aber auch derzeit bei Corona - im Gegensatz zum Straßenverkehr und dessen Folgen, beim Rauchen, etc. so schwer fällt, erschließt sich mir nicht.

Selbstredend ist die persönliche Freiheit kein Ponyhof, weder in die eine noch in die andere Richtung.

Spid:

--- Zitat von: Organisator am 20.11.2020 16:18 ---Das Problem dabei ist aber, dass sich unsere Gesellschaft dafür entschieden hat, niemand sterben zu lassen, nur weil er unterversichert ist. Ergo kommt dann doch wieder die Gesellschaft über die zu gewährenden Leistungen der Sozialhilfe für die Behandlungskosten auf.

--- End quote ---

Inwiefern hätte sich die Gesellschaft diesbezüglich in der bezeichneten Art und Weise entschieden?

Novus:
Spid ist bei der Bundes... "Hust" Deutschen Bahn beschäftigt.
Seine Eltern stammen aus dem schönen Land aus welchem auch das (Heutzugate) leichte Bier mit Weltruhm stammt. So viel ist seiner Didaktik und dem Sprachgebrauch zu entnehmen.

In letzter Instanz zur Einweisung: Wenn ihr meinen Ausführungen gefolgt seid (und sie verstanden habt) könnt ihr euch bei Bedarf im Krankenhaus einer Untersuchung unterziehen. (in BW und Hessen, andere Bundesländer können theoretisch abweichende Regelungen haben, glaube ich aber nicht).

Wer mit einer Facharzt EINWEISUNG die Rettungsleitstelle informiert und dann transportiert wir, wird aufgenommen. Vielleicht nicht in jedem Krankenhaus, aber es gibt solche die dazu verpflichtet sind.

Spid:
Und die Rechtsgrundlage dieser Rechtspflicht wäre welche? Die genannte ist es - wie dargelegt - nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 20.11.2020 16:43 ---Zumal sich mir nicht wirklich erschließt, was hinsichtlich der Wundbehandlung fraglich sein sollte. Was Wunden sind, habe ich ausgeführt.  Wundbehandlung ist - wie ebenso ausgeführt - deren Behandlung.

--- End quote ---
Nein, hast du nicht. Aber du der Meinung bist, dass das Wort Wunde abschließend erklärt was eine Wunde ist und was zu behandeln ist, dann ist es natürlich simplest gedacht.
Und wann die Wundbehandlung beendet ist für dich also auch glas klar. Dann lasse ich es mal so dahin stehen in dieser sehr vereinfachten Sichtweise.

Pflaster drauf = Wundbehandlung.
Entzündung = keine Wunde nur Folge einer Wunde = Selbstversichern
Epilepsie = Behandeln, wenn eine Wunde erkennbar, wenn nicht dann Selbstzahler.
Ach stimmt ja auch mit Wunde nicht behandeln, ist ja kein Wundbehandlung, außer die OP zur Entfernung vom vernarbtem Gewebe wäre ja eine Wundbehandlung...
Gehört die Diagnostik zur Ermittlung ob eine Wundbehandlung vorliegt eigentlich noch zu den staatlichen Leistungen, oder muss man die dann vorstrecken?

Ach schön wenn man sich die Welt so simpel stricken kann.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version