Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Uhrlaubsgeld
Spid:
Selbstverständlich ist das mein Ernst. Deshalb habe ich dem Fragesteller ja auch die Gelegenheit zum Nachbessern gegeben. Das Ergebnis war Rumgeheule über Mobbing - was mich in der Gesamtschau nicht überrascht.
Isie:
Wenn du den Kern der Fragestellung verstanden hättest, hättest du eine brauchbare Antwort gegeben.
Deine angebliche "Gelegenheit zum Nachbessern" bestand aus einem wenig hilfreichen "Wie meinen?" und einer unerbetenen Meinungsäußerung.
Spid:
Der Kern der Frage liegt auf der Hand:
--- Zitat von: Spid am 18.11.2020 19:05 ---Die einzige Frage war, ob die Meldung des Direktors tariflich so festgelegt sei.
--- End quote ---
Meine Aufforderung zur Nachbesserung war hinreichend. Ich habe auf das Rumgeheule des TE eine Beobachtung geäußert, keine Meinung.
WYSWIG2019:
Ja ok die Frage ist ein bischen dämlich, aber Emotional in diesem Augenblick wohl berechtigt.
Gibt es andere Vorschriften die diese vorgehensweise rechtfertigt? Also eine abweichende Vorschrift? Welches Ziele sollen erreicht werden? Ist diese Vorgehensweise Rechtens? Muß ich erst einen Anwalt einschalten damit bessere Kompetenzen die Sachlage klären. Hat es Überhaupt einen Sinn. wenn der selbe Mechanismuß wieder von neuem startet? An Wen kann ich mich dann noch halten wenn sebst im Internen Mailsystem die Verantwortlichen nicht zu finden sind.(Datenschutz der bersondern Klasse)
Isie:
--- Zitat von: Isie am 18.11.2020 18:54 ---Welcher Tarifvertrag? Im TVöD Bund ist es nicht § 24, sondern § 21.
Entscheidend ist, ob für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit die für den Berechnungszeitraum zustehenden oder die im Berechnungszeitraum gezahlten unständigen Entgeltbestandteile zu berücksichtigen sind. Das müsste aus der Vorschrift und den Protokollnotizen hervorgehen.
--- End quote ---
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