Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Uhrlaubsgeld

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Spid:
Ich beobachte häufig einen Zusammenhang zwischen Plenken und dem Gefühl, gemobbt zu werden, einerseits, sowie der begrenzten Fähigkeit, sein Begehr auszudrücken, andererseits.

Isie:
Welcher Tarifvertrag? Im TVöD Bund ist es nicht § 24, sondern § 21.
Entscheidend ist, ob für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit die für den Berechnungszeitraum zustehenden oder die im Berechnungszeitraum gezahlten unständigen Entgeltbestandteile zu berücksichtigen sind. Das müsste aus der Vorschrift und den Protokollnotizen hervorgehen.

Isie:
Der Beitrag war zwar etwas lang und enthielt überflüssige Informationen, die das Verständnis erschwerten, aber so schwer war es nun auch nicht, den Kern der Fragestellung zu verstehen. Aber macht euch ruhig darüber lustig. Ich finde es lustig, dass ihr die Frage nicht verstanden habt.

Spid:
Die einzige Frage war, ob die Meldung des Direktors tariflich so festgelegt sei.

Isie:
Scherzkeks! Oder ist das dein Ernst? Dann lass die Finger von solchen Beiträgen.

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