Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Spid:
Nein, läßt es nicht. Der Nutzer @Texter hat lediglich einen Sachzusammenhang zwischen der LOB und dem Vorjahr hergestellt, indem er auf die Bildung des Volumens hinwies. An keiner Stelle führte er aus, daß das Volumen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt feststehe.
Kryne:
--- Zitat von: Versorger112 am 19.11.2020 15:16 ---So, ich noch mal.
Also, nach mehrmaligen Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass Auszahlung welche im Dezember 2020 stattfindet, für das Jahr 2019 wäre. Da war ich ein wenig überrascht. Die DV habe ich nicht gesehen. Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?
Danke im voraus
--- End quote ---
Warum hast du die DV nicht gesehen ? Diese muss doch irgendwie zugänglich sein. Da wird das drinstehen in irgendeiner Art und Weise.
Bei uns steht z.B. drin, dass man mindestens 6 Monate dabei sein muss um eine Auszahlung zu erhalten.
Das jemand der am 01.01.2020 schon angefangen hat in 2020 keine LOB Auszahlung bekommt, empfinde ich als sehr befremdlich, weshalb ich mir an seiner Stelle die entsprechende DV ganz genau anschauen würde.
MrRossi:
Der Sachzusammenhang war garnicht Teil der Fragestellung, die zeitliche Lage der Auszahlung als inhaltlicher Teil einer DV schon.
Wenn die Frage abzielte auf die zeitliche Lage, wie zu erkennen, wie steht denn die Beantwortung
--- Zitat von: Texter am 20.11.2020 08:00 ---Ich denke schon, da das Gesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird.
--- End quote ---
in Zusammenhang, wenn nicht eben über den Zeitpunkt der Berechnung?
PS: Wobei das Auszahlungsvolumens 2019 sowieso aus den Entgelten 2018 gebildet wird/wurde.
Spid:
Die Frage war, ob dies so zulässig in einer DV geregelt sein könne. Mithin kommt der Bewertung, ob ein Sachzusammenhang besteht, erhebliche Bedeutung zu. Nach einem Auszahlungszeitpunkt war hingegen nicht gefragt.
MrRossi:
Und wie steht zu der von Dir angenommenen Fragestellung ob das in einer DV zulässig sei, die gegebene Antwort: Ich denke schon, da dasGesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird. ?
Es ist absolut unbedeutend. Daher unterstelle ich das der Verfasser nur auf die zeitliche Lage abzielte.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version