Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Spid:
Es ist nicht die von mir angenommene Fragestellung, es ist die Fragestellung:
--- Zitat von: Versorger112 am 19.11.2020 15:16 ---Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?
--- End quote ---
Und der Sachzusammenhang ist dafür eben nicht unbedeutend. Den Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsparteien sind Grenzen gesetzt, da die LOB grundsätzlich allen Beschäftigten zugänglich sein soll. Die Begründung für Stichtage oder sonstige Regelungen, die zum Ausschluß eines Teils der Beschäftigten führt, kann u.a. über einen Sachzusammenhang erfolgen.
MrRossi:
Was bitte ist nach deiner Auffassung die Fragestellung konkret?
Nach meiner, ob in einer DV geregelt werden kann die Auszahlung 12 Monate nach Ende des Beurteilunszeitraumes zu leisten.
Spid:
Ob in der DV geregelt werden kann, daß die Zahlung in 2020 auf 2019 bezogen wird. Zum Beurteilungszeitraum hat der TE sich nicht eingelassen, er hat sich auch nicht zur Natur des Bezugs geäußert.
MrRossi:
Wenn die Zahlung für das Jahr 2019 ist sollte das sinngemäß nach dem Ende des Beurteilungszeitraumes sein.
Spid:
Ist das so? Schließlich kann sich die Aussage eben so gut darauf beziehen, daß die Bemessungsgröße für die 2020er-Zahlung die Summe der 2019er-Entgelte ist.
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