Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21

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Spid:
Inwiefern wäre Mehrarbeit etwas "freiwilliges". Mehrarbeit kann freiwillig oder auf Anrodnung des AG geleistet werden, es handelt sich in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H um die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Das können also auch angeordnete Arbeitstunden sein, für die lediglich keine Zuschläge in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H vorgesehen sind, was aber angesichts der Rechtsprechung dazu so nicht haltbar ist.

VW:
Vielen Dank für eure Antworten. 😊


Ich habe noch gelesen das nach einer gewissen Zeit der TV-Bund gilt. Wie ist das genau zu verstehen? Wird dan der TV-Autobahn aufgelöst?

Jockel:
Das bezieht sich nur auf die Entgelttabelle, die sich an die des Bundes angleicht.

suseliese:
Mir wurde beim Landesbetrieb der Techniker anerkannt.
Wird mir die Anerkennung auch bei der Autobahn GMBH sicher sein?

Ggf. auch dann wenn ich den Arbeitsplatz innerhalb der Autobahn wechsel?

Spid:
Staatlich geprüfter Techniker ist man oder man ist es nicht. Einer Anerkennung durch den AG bedarf es nicht.

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