Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Schwede01:
Hallo VW,
die Autobahn GmbH gehört zum öffentlichen Dienst, auch wenn es eine GmbH ist. Wie sicher die Arbeitsplätze sind, kann ich Dir natürlich nicht sagen. Fakt ist, dass die Autobahnen verwaltet werden müssen.
Es gibt keine Zulagen für Kinder oder KiGa-Zuschläge.
Es gibt kein Urlaubsgeld, aber ein 13. volles Monatsgehalt. Überstundenzuschläge gibt es. Allerdings wäre hier natürlich die Frage auf was für eine Stelle Du Dich bewerben möchtest. In der Verwaltung gilt Gleitzeit. Du hast also ein Arbeitszeitkonto. Mehrarbeit kann bzw. muss also wieder als Freizeitausgleich genommen werden. Die Mehrarbeit wird also nicht extra vergütet. Dafür bist Du aber sehr flexibel, sofern Dein Vorgesetzter mitspielt. "Überstunden" sind nur in einem sehr engen Rahmen möglich und müssen extra beantragt sowie genehmigt werden. Auf den Meistereien sieht es etwas anders aus. Wie genau es dort laufen wird, zeigt sich ab Januar...
Leider ist die Autobahn GmbH (bisher) ein mindestens genauso großes Bürokratiemonster wie die Straßenbaubehörden der Länder, was das Arbeiten teilweise nicht einfach macht...
Viele Grüße
Spid:
Eine GmbH kann nicht zum öD gehören, weil sie privatrechtlich organisiert ist und ein privatrechtlich organisierter AG nicht öD sein kann. Lediglich öffentlich-rechtlich organisierte AG sind öD.
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten bzw. der vereinbarten Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Den Rechtsbegriff der Mehrarbeit hat man beim TV Autobahn nicht aus BAT-Nachfolgetarifverträgen übernommen, da die Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden durch die Rechtsprechung verworfen worden ist. Der in den anderen Tarifwerken unter Mehrarbeit geführte Tatbestand ist im TV Autobahn in der Überstundendefinition aufgegangen.
Bastel:
Also gibt es dann auf die "Mehrarbeit" (im Sinne des TVÖD) bei der Autobahn Zuschläge?
Lars73:
Auch für Beschäftigte im TvöD besteht der Anspruch bei Mehrarbeit. Aber dort halt nicht tariflich saubergeregelt sondern aus höherrangigen Recht abgeleitet.
Kat:
--- Zitat von: Bastel am 08.12.2020 08:20 ---Also gibt es dann auf die "Mehrarbeit" (im Sinne des TVÖD) bei der Autobahn Zuschläge?
--- End quote ---
Merharbeit ist doch was freiwilliges, warum sollte es da Zuschläge geben? Fürs Trödeln belohnt werden?
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