Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Wann Jahressonderzahlung?

<< < (3/12) > >>

Isie:
Wenn dir eine Jahressonderzahlung zusteht, wird sie mit dem Dezembergehalt gezahlt. Ob sie dir zusteht, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für dich gilt. Da du deine Frage unter allgemeine Diskussion gepostet hast statt in dem passenden Unterforum, bekommst du hier natürlich keine verbindliche Antwort.

Sozialarbeiter:
...sicherlich steht auch irgendwo im anzuwendenden Tarifvertrag wie sich die Jahressonderzahlung errechnet?
Errechnet diese sich durch das durchschnittliche Gehalt der vorigen Monate, in denen du noch nicht angestellt warst und folglich 0,-€ erhalten hast, woraus sich aufgrund der Bemessungsgrundlage von 0,-€ auch eine Jahressonderzahlung von 0,-€ ergibt ud eine Auszahlung somit Obsolet wird?

Du kannst keine kompetente Hilfe erwarten, wenn du die relevanten Angaben nur selbst paraphasiert wiedergibst. Es kommt, wie Spid geschrieben hat, auf den exakten Wortlaut und ggf. weitere tarifliche Normen und ggf. dazu passende Rechtsprechung an. Nur aufgrund deiner Angaben, kann die Antwort "Von...Bis" sein, ohne dies mit einer vernünftigen Quelle belegen zu können, also reine Mutmaßungen und Spekulationen.
Wenn du so versuchst irgendwo einen kompetenten Rat zu erlangen, wirst du von kompetenten Ratgebern höchstens die Antwort erhalten können: Es kommt drauf an.

Aber ich spekuliere mal für dich:
- Deine JSZ beträgt 0,-€ und die Auszahlung ist obsolet (s. mein erster Absatz).
- Deine JSZ kommt mit deiner nächsten Auszahlung mit dem Dezembergehalt.
- Wenn in deinem anzuwendenden Tarifvertrag steht, die JSZ wird mit dem Novembergehalt bezahlt, erhältst du deine JSZ mit dem nächsten Novembergehalt (November 2021).
- Deine JSZ kommt in einer sehr unwahrscheinlichen separaten Überweisung.
- Es gibt eine interne Betriebsvereinbarung für solche Fallkonstellationen.

papajabaum:

--- Zitat von: Sozialarbeiter am 22.11.2020 20:33 ---...sicherlich steht auch irgendwo im anzuwendenden Tarifvertrag wie sich die Jahressonderzahlung errechnet?
Errechnet diese sich durch das durchschnittliche Gehalt der vorigen Monate, in denen du noch nicht angestellt warst und folglich 0,-€ erhalten hast, woraus sich aufgrund der Bemessungsgrundlage von 0,-€ auch eine Jahressonderzahlung von 0,-€ ergibt ud eine Auszahlung somit Obsolet wird?

Du kannst keine kompetente Hilfe erwarten, wenn du die relevanten Angaben nur selbst paraphasiert wiedergibst. Es kommt, wie Spid geschrieben hat, auf den exakten Wortlaut und ggf. weitere tarifliche Normen und ggf. dazu passende Rechtsprechung an. Nur aufgrund deiner Angaben, kann die Antwort "Von...Bis" sein, ohne dies mit einer vernünftigen Quelle belegen zu können, also reine Mutmaßungen und Spekulationen.
Wenn du so versuchst irgendwo einen kompetenten Rat zu erlangen, wirst du von kompetenten Ratgebern höchstens die Antwort erhalten können: Es kommt drauf an.

Aber ich spekuliere mal für dich:
- Deine JSZ beträgt 0,-€ und die Auszahlung ist obsolet (s. mein erster Absatz).
- Deine JSZ kommt mit deiner nächsten Auszahlung mit dem Dezembergehalt.
- Wenn in deinem anzuwendenden Tarifvertrag steht, die JSZ wird mit dem Novembergehalt bezahlt, erhältst du deine JSZ mit dem nächsten Novembergehalt (November 2021).
- Deine JSZ kommt in einer sehr unwahrscheinlichen separaten Überweisung.
- Es gibt eine interne Betriebsvereinbarung für solche Fallkonstellationen.

--- End quote ---

Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.

Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?

Isie:
Und welcher Tarifvertrag gilt nun für dich? Falls es einer ist, für den es ein Unterforum gibt, postest du deine Frage am besten dort.

Sozialarbeiter:

--- Zitat von: papajabaum am 22.11.2020 20:45 ---Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.

--- End quote ---
Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)

--- Zitat von: papajabaum am 22.11.2020 20:45 ---Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?

--- End quote ---
Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version