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Unterschiedliche Eingruppierung von Beschäftigten während der Corona-Pandemie
Lars73:
Die Unterscheidung zwischen studierten und nicht-studierten entspricht für die Aufgaben nicht dem TVöD. Ist aber grundsätzlich arbeitsrechtlich erlaubt. Der Arbeitgeber kaschiert seine übertarifliche Bezahlung. Allerdings kann man da rechtlich nichts machen. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit denen die E9a bekommen besteht nicht. Man kann maximal die eigene (schlechtere) tarifliche Betahlzng erzwingen. Eventuell ist der Arbeitgeber dann gezwungen alle schlechter zu bezahlen. Aber da kommt es auf die Details an.
Organisator:
--- Zitat von: TomBW am 23.11.2020 17:54 ---Der Arbeitsvertrag enthält die Information, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des TVöD richtet und die Eingruppierung nach Maßgabe der Tarifautomik erfolgt?
--- End quote ---
Ist das eine Frage?
--- Zitat von: TomBW am 23.11.2020 17:54 ---Dann liegen hier doch gleich zwei Fehler vor, wenn ich das richtig sehe oder? Zum einen ist die Eingruppierung ohne zu hoch (sowohl für Studierte als auch für alle anderen) und zum anderen darf es eigentlich keine Unterscheidung zwischen Studierten und allen anderen geben?
--- End quote ---
Ohne die genauen übertragenen Aufgaben zu kennen ist es nur Spekulation, welche Eingruppierung vorliegt. Es wäre aber zu vermuten, dass die genannten Tätigkeiten nach E 2-4 eingruppiert sind. Unabhängig von der Ausbildung.
--- Zitat von: TomBW am 23.11.2020 17:54 ---Mein Angehöriger meinte, dass die 9a-ler definitiv die selben Aufgaben wie er wahrnehmen.
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Die wahrgenommenen Aufgaben sind nicht relevant für die Eingruppierung, sondern die übertragenen Aufgaben. Dazu müsste man die übertragenen Aufgaben (idealerweise definiert in einer Tätigkeitsdarstellung) nebeneinander legen.
Nur weil zwei das vermeintlich selbe tun heisst es nicht, dass sie dasselbe tun sollen.
TomBW:
--- Zitat von: Organisator am 23.11.2020 18:07 ---
--- Zitat von: TomBW am 23.11.2020 17:54 ---Der Arbeitsvertrag enthält die Information, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des TVöD richtet und die Eingruppierung nach Maßgabe der Tarifautomik erfolgt?
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Ist das eine Frage?
--- Zitat von: TomBW am 23.11.2020 17:54 ---Dann liegen hier doch gleich zwei Fehler vor, wenn ich das richtig sehe oder? Zum einen ist die Eingruppierung ohne zu hoch (sowohl für Studierte als auch für alle anderen) und zum anderen darf es eigentlich keine Unterscheidung zwischen Studierten und allen anderen geben?
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Ohne die genauen übertragenen Aufgaben zu kennen ist es nur Spekulation, welche Eingruppierung vorliegt. Es wäre aber zu vermuten, dass die genannten Tätigkeiten nach E 2-4 eingruppiert sind. Unabhängig von der Ausbildung.
--- Zitat von: TomBW am 23.11.2020 17:54 ---Mein Angehöriger meinte, dass die 9a-ler definitiv die selben Aufgaben wie er wahrnehmen.
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Die wahrgenommenen Aufgaben sind nicht relevant für die Eingruppierung, sondern die übertragenen Aufgaben. Dazu müsste man die übertragenen Aufgaben (idealerweise definiert in einer Tätigkeitsdarstellung) nebeneinander legen.
Nur weil zwei das vermeintlich selbe tun heisst es nicht, dass sie dasselbe tun sollen.
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Entschuldigung, das sollte keine Frage sein.
Eine Tätigkeitsdarstellung gibt es meines Wissens nach nicht.
Er könnte ja grundsätzlich in der Personalabteilung einmal anfragen warum genau das so gehandhabt wird, da die übertragenen Aufgaben ja wie du sagst relevant sind.
Organisator:
--- Zitat von: TomBW am 23.11.2020 18:16 ---Entschuldigung, das sollte keine Frage sein.
Eine Tätigkeitsdarstellung gibt es meines Wissens nach nicht.
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Letztere müsste es aber geben, damit die Eingruppierung gemäß TVöD erfolgen kann. Sollte dein Angehöriger mal nachfragen. Schließlich muss er ja irgendwie seine übertragenen Tätigkeiten kennen.
--- Zitat von: TomBW am 23.11.2020 18:16 ---Er könnte ja grundsätzlich in der Personalabteilung einmal anfragen warum genau das so gehandhabt wird, da die übertragenen Aufgaben ja wie du sagst relevant sind.
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Jupp. Ich vermute mal, dass es tatsächlich unterschiedliche übertragene Aufgaben gibt und die erste Aussage des Personalbereichs hinsichtlich der Ausbildung / Studium zutreffend, aber verkürzt war.
Egon12:
Der Bund überlässt seine Angestellten auf freiwilliger Basis den Gesundheitsämtern. Für den Zeitraum wird die Eingruppierung nicht geändert als können dort E5 zusammen mit E15 telefonieren.
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