Vermutlich geht es bei der Frage darum wie der Vorschlag der Länder zu Corona-Maßnahmen umgesetzt werden soll:
"Zur Vermeidung von Kontakten werden Arbeitgeber gebeten, ihren Beschäftigten unbürokratisch Homeoffice zu ermöglichen. Sie werden auch gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder durch großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz "Stay at Home" umsetzen zu können."
Wir haben großzügige Regelungen zu Homeoffice und in dem Zeitraum sowieso Einschränkungen hinsichtlich der Servicezeiten. Allerdings muss die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit sichergestellt sein.