Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Betriebsferien wie weit sind die Planungen in euren Dienstellen
Spid:
Ja.
Inwiefern „streng“? In erster Linie kommt es auf die objektive Unmöglichkeit an, erst dann kommt es auf die Gründe an.
Wdd3:
--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 10:51 ---Was genau ist damit geregelt?
--- End quote ---
Die Urlaubsplanung für das kommende Jahr.
Spid:
Also eine Regelung, in der in diesem Jahr der Urlaubsanspruch des Folgejahres zu verplanen ist? Da gibt es doch noch überhaupt nichts zu verplanen, da grundsätzlich noch kein Urlaubsanspruch entstanden ist.
Wdd3:
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 10:21 ---
Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass nicht verplanter Urlaub für das Folgejahr von der AL geplant werden darf.
--- End quote ---
In dieser Vereinbarung ist festgelegt das der im kommenden Jahr entstehende Urlaub bis zum 15.11. des Vorjahres zu 100% verplant sein muss.
Spid:
Ich sehe nicht, daß noch nicht entstandene Ansprüche überhaupt verplant werden könnten.
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