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Betriebsferien wie weit sind die Planungen in euren Dienstellen

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Kat:

--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:11 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 10:21 ---
Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass nicht verplanter Urlaub für das Folgejahr von der AL geplant werden darf.

--- End quote ---
In dieser Vereinbarung ist festgelegt das der im kommenden Jahr entstehende Urlaub bis zum 15.11. des Vorjahres zu 100% verplant sein muss.

--- End quote ---

Das wäre für mich so ziemlich der worst case, da ich so früh noch gar nicht sagen kann, wann ich Urlaub brauche bis auf ein paar Tage.

Wdd3:

--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 13:17 ---Ich sehe nicht, daß noch nicht entstandene Ansprüche überhaupt verplant werden könnten.

--- End quote ---

Nein? Wie macht man den einen WP?
Auf welcher Grundlage werden Finanzierungspläne von juristischen- wie auch privaten  Personen geplant?

Wdd3:

--- Zitat von: Kat am 25.11.2020 13:22 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:11 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 10:21 ---
Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass nicht verplanter Urlaub für das Folgejahr von der AL geplant werden darf.

--- End quote ---
In dieser Vereinbarung ist festgelegt das der im kommenden Jahr entstehende Urlaub bis zum 15.11. des Vorjahres zu 100% verplant sein muss.

--- End quote ---

Das wäre für mich so ziemlich der worst case, da ich so früh noch gar nicht sagen kann, wann ich Urlaub brauche bis auf ein paar Tage.

--- End quote ---

Bei uns muss der Betriebsablauf 365 Tage p. A. sichergestellt sein. Somit kann auch nur ein gewisser Teil der Beschäftigten gleichzeitig in U. Der geplante Urlaub ist genehmigt aber nicht verpflichtend. Du kannst bis 6 Wochen vor Urlaubsbeginn umplanen. Es muss allerdings mit den Kollegen und auf deren Urlaub abgestimmt sein.

Spid:

--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:36 ---
--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 13:17 ---Ich sehe nicht, daß noch nicht entstandene Ansprüche überhaupt verplant werden könnten.

--- End quote ---

Nein? Wie macht man den einen WP?
Auf welcher Grundlage werden Finanzierungspläne von juristischen- wie auch privaten  Personen geplant?

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Nichts davon ist auch nur annähernd mit einer Urlaubsplanung vergleichbar.

Spid:

--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:41 ---
--- Zitat von: Kat am 25.11.2020 13:22 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:11 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 10:21 ---
Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass nicht verplanter Urlaub für das Folgejahr von der AL geplant werden darf.

--- End quote ---
In dieser Vereinbarung ist festgelegt das der im kommenden Jahr entstehende Urlaub bis zum 15.11. des Vorjahres zu 100% verplant sein muss.

--- End quote ---

Das wäre für mich so ziemlich der worst case, da ich so früh noch gar nicht sagen kann, wann ich Urlaub brauche bis auf ein paar Tage.

--- End quote ---

Bei uns muss der Betriebsablauf 365 Tage p. A. sichergestellt sein. Somit kann auch nur ein gewisser Teil der Beschäftigten gleichzeitig in U. Der geplante Urlaub ist genehmigt aber nicht verpflichtend. Du kannst bis 6 Wochen vor Urlaubsbeginn umplanen. Es muss allerdings mit den Kollegen und auf deren Urlaub abgestimmt sein.

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Urlaub ist entweder entsprechend des Antrags des AN genehmigt und dann für beide Parteien verbindlich oder er ist nicht genehmigt. Halbgare "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß"-Vereinabrungen, die BR und AG minderer Güte miteinander schließen, sind wesentlich für die Belastung der Arbeitsgerichtsbarkeit mitverantwortlich.

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