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Betriebsferien wie weit sind die Planungen in euren Dienstellen
Wdd3:
--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 13:42 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:36 ---
--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 13:17 ---Ich sehe nicht, daß noch nicht entstandene Ansprüche überhaupt verplant werden könnten.
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Nein? Wie macht man den einen WP?
Auf welcher Grundlage werden Finanzierungspläne von juristischen- wie auch privaten Personen geplant?
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Nichts davon ist auch nur annähernd mit einer Urlaubsplanung vergleichbar.
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Du hast behauptet das nicht entstandene Ansprüche nicht verplant werden können. Ich frage wo der Unterschied zwischen einem Urlaubstag zu einem € besteht wenn ich ihn verplane bevor ich Anspruch habe.
Nach deiner Logik kann man im März keinen 2-Wochen Urlaub planen da bis dahin kein Anspruch auf 10 Urlaubstage besteht.
Wdd3:
--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 13:45 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:41 ---
--- Zitat von: Kat am 25.11.2020 13:22 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:11 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 10:21 ---
Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass nicht verplanter Urlaub für das Folgejahr von der AL geplant werden darf.
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In dieser Vereinbarung ist festgelegt das der im kommenden Jahr entstehende Urlaub bis zum 15.11. des Vorjahres zu 100% verplant sein muss.
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Das wäre für mich so ziemlich der worst case, da ich so früh noch gar nicht sagen kann, wann ich Urlaub brauche bis auf ein paar Tage.
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Bei uns muss der Betriebsablauf 365 Tage p. A. sichergestellt sein. Somit kann auch nur ein gewisser Teil der Beschäftigten gleichzeitig in U. Der geplante Urlaub ist genehmigt aber nicht verpflichtend. Du kannst bis 6 Wochen vor Urlaubsbeginn umplanen. Es muss allerdings mit den Kollegen und auf deren Urlaub abgestimmt sein.
--- End quote ---
Urlaub ist entweder entsprechend des Antrags des AN genehmigt und dann für beide Parteien verbindlich oder er ist nicht genehmigt. Halbgare "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß"-Vereinabrungen, die BR und AG minderer Güte miteinander schließen, sind wesentlich für die Belastung der Arbeitsgerichtsbarkeit mitverantwortlich.
--- End quote ---
Leb weiter in deinem Traumschloss, es gibt Arbeitsplätze an denen solche Märchenschlösser nicht bestehen.
Außerdem befasst sich die Arbeitsgerichtbarkeit nur selten mit Absprachen die im beiderseitigen Einverständnis geschlossen werden.
Spid:
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:49 ---
--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 13:42 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:36 ---
--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 13:17 ---Ich sehe nicht, daß noch nicht entstandene Ansprüche überhaupt verplant werden könnten.
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Nein? Wie macht man den einen WP?
Auf welcher Grundlage werden Finanzierungspläne von juristischen- wie auch privaten Personen geplant?
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Nichts davon ist auch nur annähernd mit einer Urlaubsplanung vergleichbar.
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Du hast behauptet das nicht entstandene Ansprüche nicht verplant werden können. Ich frage wo der Unterschied zwischen einem Urlaubstag zu einem € besteht wenn ich ihn verplane bevor ich Anspruch habe.
Nach deiner Logik kann man im März keinen 2-Wochen Urlaub planen da bis dahin kein Anspruch auf 10 Urlaubstage besteht.
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Inwiefern bestünde denn im März kein Anspruch auf 10 Urlaubstage? Doch nur, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine 4 Monate Bestand hatte.
Der Unterschied zur Verplanung von Geld in Finanzplänen zu Urlaub in einem Arbeitsverhältnis ist die Verfügung. Aufgrund der Wirkung, die Urlaubspläne haben können, wird damit bereits über etwas verfügt, was es noch nicht gibt. In einem Finanzplan hingegen plant man lediglich Verfügungen.
Spid:
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:52 ---
--- Zitat von: Spid am 25.11.2020 13:45 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:41 ---
--- Zitat von: Kat am 25.11.2020 13:22 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 13:11 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 25.11.2020 10:21 ---
Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass nicht verplanter Urlaub für das Folgejahr von der AL geplant werden darf.
--- End quote ---
In dieser Vereinbarung ist festgelegt das der im kommenden Jahr entstehende Urlaub bis zum 15.11. des Vorjahres zu 100% verplant sein muss.
--- End quote ---
Das wäre für mich so ziemlich der worst case, da ich so früh noch gar nicht sagen kann, wann ich Urlaub brauche bis auf ein paar Tage.
--- End quote ---
Bei uns muss der Betriebsablauf 365 Tage p. A. sichergestellt sein. Somit kann auch nur ein gewisser Teil der Beschäftigten gleichzeitig in U. Der geplante Urlaub ist genehmigt aber nicht verpflichtend. Du kannst bis 6 Wochen vor Urlaubsbeginn umplanen. Es muss allerdings mit den Kollegen und auf deren Urlaub abgestimmt sein.
--- End quote ---
Urlaub ist entweder entsprechend des Antrags des AN genehmigt und dann für beide Parteien verbindlich oder er ist nicht genehmigt. Halbgare "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß"-Vereinabrungen, die BR und AG minderer Güte miteinander schließen, sind wesentlich für die Belastung der Arbeitsgerichtsbarkeit mitverantwortlich.
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Leb weiter in deinem Traumschloss, es gibt Arbeitsplätze an denen solche Märchenschlösser nicht bestehen.
Außerdem befasst sich die Arbeitsgerichtbarkeit nur selten mit Absprachen die im beiderseitigen Einverständnis geschlossen werden.
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Das übliche Gejammer von Rechtssubjekten, die ihre Angelegenheiten im gegebenen Rechtsrahmen nicht geregelt bekommen. Das liegt aber nicht am Rechtsrahmen, sondern an der Qualität der Rechtssubjekte. Die Rechtsprechungsdatenbanken sind randvoll mit Entscheidungen zu Betriebsvereinbarungen - die ja nunmal dadurch gekennzeichnet sind, daß sie grundsätzlich einvernehmlich geschlossen werden.
Wdd3:
Du hast keine Vorstellung wie groß das Gejammer ist wenn hier nur 1 oder 2 Tage nicht gearbeitet wird. Ich habe einmal erlebt das ein Teilbereich wg. Personalmangels geschlossen werden musste und schon gab es Zeitungsartikel in denen Unverständnis für diese Maßnahmen ausgedrückt wurde. Es handelte sich um einen Bereich der nur etwa 5% der gesamten Leistung betraf.
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