Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit

Begonnen von Behördi, 28.11.2020 11:24

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Behördi

Liebe Forengemeinde,

erhalte ich trotz meiner 3 monatigen Erkrankung Weihnachtsgeld/Sonderzahlung? Wenn ja, wie lässt es sich berechnen?
Lieben Gruß

Spid

Eine Erkrankung berührt den Anspruch auf Jahressonderzahlung weder der Höhe noch dem Grunde nach. Die Errechnung ist in §20 Abs. 2ff. TV-L geregelt.

Behördi

Das heisst also ich bekomme in der Entgeltgruppe 9a als rund 75 % ?

Spid

Rund 75% der Bemessungsgrundlage - sofern keine Minderungstatbestände bestehen.

Behördi


Spid

Monate, in denen die Voraussetzung des §20 Abs. 4 Satz 1 erfüllt ist und kein Ausnahmetatbestand der Sätze 2 und 3 erfüllt ist.

GofX

Zitat von: Spid in 28.11.2020 11:28Die Errechnung ist in §20 Abs. 2ff. TV-L geregelt.

Also

Zitat(3) 1Bemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird;

und

Zitat
2Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September.

Sehe ich es richtig, dass ein Stufenaufstieg, der nach September (Beispiel: 1.10.) erfolgt ist, für die Berechnung der Jahressonderzahlung im selben Jahr, keine Rolle spielt?