Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsberechnung nicht korrekt?
nichts_tun:
Schon klar. Ich hatte mich erst vertan und kam auf 26 Tage.
Hab das Rätsel gelöst.
Utopia10:
Liebe Forums-Mitglieder,
ich würde freuen,wenn ihr mich mit eurem Wissen nochmal unterstützen würdet:
Der Urlaubsberechnung wurde widersprochen, aber die Personalsachbearbeiterin bleibt dabei, dass die Berechnung korrekt ist. Hier ein Auszug aus ihrem Schreiben:
..."Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist bei Änderung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage eine stichtagsbezogene Berechnung des Urlaubsanspruchs vorzunehmen. Dementsprechend wurde bei der Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs für 2020 bis einschließlich 16.08.2020 eine 3- und ab dem 17.08.2020 eine 5-Tage-Woche zugrunde gelegt. Ihr auf der 3-Tage-Woche basierender Urlaubsanspruch von 18 Tagen (Abtragung 2 Tage, Urlaubsrest 16 Tage) wurde dementsprechend auf 22 Tage (Abtragung unverändert 2 Tage, Urlaubsrest 20 Tage) erhöht.
Unter der Voraussetzung, dass Sie 2021 durchgehend in einer 5-Tage-Woche arbeiten werden, beträgt der Urlaubsanspruch dann 30 Tage.
Die stichtagsgenaue Urlaubsberechnung bei Änderung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage erfolgt seit 01.01.2016 entsprechend dem BAG-Urteil vom 10.02.2015. (Hinweis: Seitdem ist eine Umrechnung des Resturlaubsanspruchs nicht mehr zulässig!).
Die Berechnung wird vorsorglich manuell als auch maschinell durch das Personalmanagementsystem vorgenommen. Bei der nochmaligen Prüfung wurde ebenso verfahren, eine Änderung des Urlaubsanspruchs hat sich jedoch auch hierbei nicht ergeben."...
usw.
Es kann doch nicht sein, dass über eine Woche Urlaub einfach so wegradiert werden kann? Oder muss es tatsächlich so akzeptiert werden?
Dabei wurde ja der Änderung von 3 auf 5 Tage zudem auch nicht zugestimmt bzw. widersprochen...
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 30.11.2020 18:43 ---1. Klage vor dem zuständigen ArbG.
--- End quote ---
Spid:
Eben. Das genannte BAG-Urteil ist für den Sachverhalt ohne jede Bedeutung. Der einzige Zusammenhang besteht darin, daß es sich auch mit Urlaubsberechnung auseinandergesetzt hat.
Utopia10:
Vielen Dank @WasDennNun und @Spid.
Besteht Aussicht auf Erfolg wenn man weiterhin widerspricht und die Sachlage darlegt (Genanntes Urteil für diesen Sachverhalt unwirksam etc.) oder wird das ein nutzloses hin- und herschreiben?
Klage vorm Arbg. auch ohne Anwalt möglich?
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