Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung / Stellenbewertung
Emma2020:
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und brauche Rat:
Ich bin seit 2016 im Einwohnermeldeamt beschäftigt und war bis 2019 in EG5 eingruppiert. Ich stellte dann in 2017 den Antrag auf Höhergruppierung, woraufhin ich im April 2019 nach erfolgter Stellenbewertung durch eine externe Firma in EG6 eingruppiert wurde (rückwirkend zum 01.01.2017) Mir wurden laut Stellenbewertung 16% selbständige Leistungen berücksichtigt, was natürlich für eine EG7 nicht reicht. Dazu sei aber gesagt, dass ich im Meldeamt die Verfahrensbetreuung (Benutzerverwaltung, Formularwesen, Systemanpassungen nach Updates und allgemeine Verfahrenseinstellungen) übernommen habe und diese "Administrativen Tätigkeiten" mir vor der Weiterleitung an die entsprechende Firma aus meiner Stellenbeschreibung mit 8% gelöscht wurden (ausder Personalabteilung). Diese 8% hätten mir die EG7 eingebracht. Ich habe daraufhin den Chef schriftlich darauf hingewiesen, dass dieser Punkt ohne Rücksprache gelöscht wurde, ich diese Tätigkeiten aber tatsächlich ausführe. Chef sah keine Unrichtigkeiten und hat es abgeschmettert. Daraufhin hatte ich irgendwie "keine Lust mehr" und beließ es bei der EG6.
Nun haben wir eine Softwareumstellung hinter uns und ich übernehme weiterhin die Verfahrensbetreuung, sogar noch umfangreicher als bisher. Mit der IT und dem Chef so abgesprochen, dass ich das übernehme, da ich als Anwender einfach das nötige Know How besitze, was zB in der IT nicht vorhanden ist (komplett neue Software).
Ich möchte nun, dass dieser Punkt in meine Stellenbewertung einfließt...logischerweise. Wie stelle ich das an? Welche Anträge kann ich stellen? Bzw. muss ich dieses überhaupt?
Wäre sehr dankbar für Tipps :-)
Viele Grüße
Organisator:
--- Zitat von: Emma2020 am 03.12.2020 17:09 ---Ich möchte nun, dass dieser Punkt in meine Stellenbewertung einfließt...logischerweise. Wie stelle ich das an?
--- End quote ---
Indem du deinen Arbeitgeber überzeugst, dir diese Tätigkeit zu übertragen.
Spid:
Richtig. Mir erschließt sich nicht, warum jemand etwas tut, ohne daß es ihm vom AG aufgetragen wurde.
Organisator:
Ich tippe auf Unwissenheit darüber, wer Aufgaben übertragen und wer sie nur konkretisieren darf.
YourBunnyWrote:
Hallo, führ doch mal eine oder mehrere Wochen Buch darüber, wie lange du die einzelnen Arbeitsvorgänge in der Tätigkeitsdarstellung ausübst. Da bekommt man ja schon grob einen Eindruck ob der besagte AV mit den selbstständigen Tätigkeiten tatsächlich nur etwa 1/5 der Arbeitszeit beansprucht. Falls nicht, kannst du ja damit an den Vorgesetzten herantreten und um eine Anpassung der Zeitanteile und/oder eine Arbeitsplatzbesichtigung bitten.
Soweit in der Theorie. In der Praxis wäre es natürlich geschickter, wenn der Vorgesetzte einlenkt und den besagten AV auf 25% erhöht. Falls er sich weigert könntest du auf Konfrontationskurs gehen und diesen AV nur solange ausführen, die die Stunden (analog zu %) erreicht sind. Danach die Ausübung des AV einstellen. Ob das eine gute Idee ist, steht auf einem anderen Blatt.
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