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Eingruppierung / Stellenbewertung
Emma2020:
Versteh ich das richtig: Der Chef müsste mir die administrativen Tätigkeiten offiziell übertragen, damit sie in meine Bewertung einfließen? Muss das schriftlich geschehen? Es wurde halt immer so gehandhabt bei uns und natürlich übernehme ich die Aufgaben meiner Vorgänger dann 1 zu 1 und frage nicht explizit nach, ob eine offizielle Übertragung für bestimmte Aufgaben vorliegt. Das wurde jetzt über 4 Jahre so gebilligt, dass ich das mache, bzw. war es irgendwie klar...
Hätte der Chef dann nicht in dem Moment, wo diese Tätigkeit keine Berücksichtigung in der Bewertung fand anmerken müssen, dass dieses nicht meine Aufgabe ist und ich hätte im Gegenzug es dann einfach sein lassen? (Nur wer macht es denn dann? ;))
Organisator:
--- Zitat von: Emma2020 am 03.12.2020 17:31 ---Versteh ich das richtig: Der Chef müsste mir die administrativen Tätigkeiten offiziell übertragen, damit sie in meine Bewertung einfließen?
--- End quote ---
Nein. Es sei denn, "der Chef" ist berechtigt im Namen des Arbeitgebers Arbeitsverträge zu schließen. In deiner Schilderung sprachst du von der Personalabteilung, also gehe ich davon aus, dass diese die Arbeitsvertäge schließt.
Demnach müsste dir auch die Personalabteilung die Aufgaben und den passenden Zeitanteil übertragen. Das geschieht in der Regel schriftlich, bei dir wohl mit der Stellenbeschreibung.
Dein Chef hätte nicht anmerken müssen, was deine Aufgabe ist, bzw. was nicht deine Aufgabe ist. Deine Aufgaben sind abschließend in der Stellenbeschreibung aufgeführt. Was dort nicht drinsteht, darfst du nicht machen. Wer es dann macht liegt in der Organisationshoheit deines Arbeitgebers.
Sollte dein Chef feststellen, dass du bestimmte neue Aufgaben wahrnehmen sollst, liegt es an ihm, dir diese Aufgaben übertragen zu lassen.
kleri:
Unabhängig von der Verfahrensbetreuung stehen die 16 % sL vermutlich auf wackligen Beinen. Um welchen Arbeitsvorgang handelt es sich und wie konkret lässt sich dieser bemessen?
Organisator:
Wieso sollte das den Arbeitnehmer interessieren, wenn der AG doch der Meinung ist, dass 16 % sL vorhhanden sind?
Emma2020:
Die 16 % selbständige Leistungen setzen sich laut Stellenbewertung folgendermaßen zusammen:
5% Erweiterte Melderegisterauskünfte
5% Verwarn- und Bußgeldverfahren
6% Auskunftssperren
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