Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung / Stellenbewertung
Spid:
--- Zitat von: Organisator am 03.12.2020 18:07 ---Wieso sollte das den Arbeitnehmer interessieren, wenn der AG doch der Meinung ist, dass 16 % sL vorhhanden sind?
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Ich gehe davon aus, daß @Kleri den zeitlichen Umfang und nicht die sL an sich meinte. Der AG ist jedoch für die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zuständig, er bestimmt im Rahmen seines Direktionsrechts was der AN in welchem Zeitumfang tut. Mithin kann er auch festlegen, daß ein bestimmter Arbeitsvorgang nur in einem bestimmten Umfang auszuüben ist. Was uns dann wieder dorthin bringt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115272.msg195996.html#msg195996
kleri:
--- Zitat von: Organisator am 03.12.2020 18:07 ---Wieso sollte das den Arbeitnehmer interessieren, wenn der AG doch der Meinung ist, dass 16 % sL vorhhanden sind?
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Der AG meint 16 %, vielleicht sind es auch 20 %?
Organisator:
Das ist ja egal, wenn er nur 16 % Zeitanteil überträgt, sind auch nur 16 % Zeitanteil zu erledigen.
kleri:
--- Zitat von: Spid am 03.12.2020 18:13 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.12.2020 18:07 ---Wieso sollte das den Arbeitnehmer interessieren, wenn der AG doch der Meinung ist, dass 16 % sL vorhhanden sind?
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(...) https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115272.msg195996.html#msg195996
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Tolle Zusammenfassung.
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