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Abgeltung von Erholungsurlaub bei Vertragsende bzw. Kündigung seitens des AN

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jmueller:
Guten Tag,

welchen Rechtsanspruch hat ein Arbeitnehmer auf Abgeltung von nicht genommenen Erholungsurlaub wenn dieser zum 31.12. das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

Spid:
Keinen. Der Anspruch besteht erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

jmueller:
Ok danke.

Muss dieser Anspruch dann vom AN geltend gemacht werden oder entsteht dieser automatisch.

Und auf wieviel hat dieser Anspruch auf die laut Tarifvertrag zustehenden Urlaubstage (in diesem Fall 30 Tage) oder auf den Mindesturlaub (20 Tage).

Konkret: Der AN hat in 2020 Anspruch auf 30 Tage. Davon hat er bspw. 8 Tage genommen, hat der AN nun Anspruch auf Auszahlung von 22 Tagen oder von 12 Tagen?

Der das Arbeitsverhältnis zum 31.12. endet verfällt dann der Anspruch nicht automatisch?

Spid:
Der Anspruch entsteht automatisch.

Sofern sich tariflich ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen ergibt, ist dieser maßgeblich. Bei 8 erfüllten Tagen ergibt sich ein Restanspruch von 22 Tagen.

Nein.

jmueller:
Lieber Spid vielen Dank für die schnelle Beantwortung das hat sehr geholfen :).

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