Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Abgeltung von Erholungsurlaub bei Vertragsende bzw. Kündigung seitens des AN

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Spid:
Nein.

jmueller:
Ok warum?

Mein Chef sieht das nämlich anders.

Kannst du mir kurz begründen warum das nicht gelten soll, danke.

Spid:
Weil sich aus den beiden Aussagen nicht die behauptete Folge ergibt. Die erste führt aus, daß der tarifliche Anspruch nur dann abzugelten ist, wenn nicht zwischen tariflichem und gesetzlichem Anspruch unterschieden wird, die zweite führt aus, daß der TVÖD nicht unterscheidet.

jmueller:
Ah Ok das habe ich jetzt tatsächlich nicht so rauslesen können.

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