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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
2strong:
Davon würde ich ohne Weiteres nicht ausgehen. Denn das bedeutete, dass Oberbehörden oder oberste Behörden beanstandungsfreie Auswahlverfahren durchführen. Ich darf Dir versichern, dass dem nicht so ist.
Hilfreich wäre jetzt, wenn Du kurzfristig in Erfahrung bringst, ob es Auswahl- oder Beförderungsrichtlinien gibt, die in Eurem Fall Anwendung finden.
was_guckst_du:
...die Meinung, dass Dienstherren immer alles richtig machen und sich dabei ausschließlich von geltendem Recht leiten lassen, ist zwar weit verbreitet, aber letztendlich nur eine Illusion...dabei handelt es sich aber nicht um Handeln wider besseren Wissens, sondern oft wird nur nach der Maxime "das haben wir immer so gemacht" gehandelt...
..ein solches Verhalten ist besonders oft erkennbar, wenn die Entscheidungsträger schon sehr lange in Ihrer Position sind...
Neuer12:
--- Zitat von: 2strong am 15.12.2020 11:45 ---Davon würde ich ohne Weiteres nicht ausgehen. Denn das bedeutete, dass Oberbehörden oder oberste Behörden beanstandungsfreie Auswahlverfahren durchführen. Ich darf Dir versichern, dass dem nicht so ist.
Hilfreich wäre jetzt, wenn Du kurzfristig in Erfahrung bringst, ob es Auswahl- oder Beförderungsrichtlinien gibt, die in Eurem Fall Anwendung finden.
--- End quote ---
Wo findet man das raus?
Ich finde nichts
2strong:
Ich würde mich zunächst bei der Bezirksregierung (Schulaufsicht) erkundigen.
Neuer12:
Habe ein Feedbackgespräch mit den Verantwortlichen.
Würdet ihr dort anklingeln lassen, dass das Bewerbungsverfahren tlw. nicht fair bzw. rechtlich fragwürdig war?
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