Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Neuer12:
Ja, mit den beiden, die das Gespräch geführt haben.
was_guckst_du:
...ganz ehrlich?...diese Gespräche bringen gar nichts, ausser vielleicht die Erkenntnis auf der "Gegenseite", dass du trotz Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten nicht wirklich gewillt bist, dich zu wehren...
...man hat also alles "richtig" gemacht...
2strong:
Ich befürchte das auch. Wenn Du Dich nicht zu den zwingenden Verfahrensvoraussetzungen erkundigst bzw. eine Klage für Dich bereits ausgeschlossen hast, war es das.
Neuer12:
Ja, ich denke ich werde nicht klagen.
Ich will eigentlich nicht mehr an die Schule und habe die Befürchtung mir zukünftig alles zu verbauen.
Neuer12:
Habe heute den Bescheid bekommen, dass es einen Kollegin wird, die auch erst vor kurzem befördert wurde.
Im Schreiben wird nicht auf einen Widerspruch od.Ä. hingewiesen.
Ist das dann rechtens?
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