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Betreuung wenn Kind in Quarantäne

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Spid:
Es geht auch nicht umSonderurlaub, sondern um Arbeitsbefreiung - und die ENtschädigung nach Infektionsschutzgesetz kommt nur in Betracht, wenn kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht.

Kat:

--- Zitat von: Organisator am 10.12.2020 10:27 ---Eine Krankschrift für einen geringen zweistelligen Betrag dürfte da wohl kaum ins Gewicht fallen.

--- End quote ---

Eine nicht, aber sowas ist ja scheinbar Usus und die Masse machts.

Organisator:
Bei jährlichen Einnahmen nur für die GKV von 250 Mrd / Jahr dürften sich selbst vermehrte Krankschreibungen nicht beitragserhöhend auswirken...

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Wdd3 am 10.12.2020 10:39 ---Krankschreibungen mit Ansage: "Wenn du nicht machst was ich will" führen sogar im öD zur Kündigung.
Ob die 67% fair sind ist eine andere Sache.
Wie alt ist das Kind denn?

--- End quote ---

Der Ersteller schrieb doch vom Ernstfall.

Entsprechendes Verhalten des AG kann sicherlich zu psychischen Erkrankungen führen und in der Folge zur Arbeitsunfähigkeit, die zu bescheinigen ist. Ist doch sogar fair vom AN den AG darauf hinzuweisen.

Organisator:
Wenn rechtskonformes Verhalten des Arbeitgebers zu psychischen Erkankungen führt, müsste wohl jeder immer arbeitsunfähig sein...

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