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Betreuung wenn Kind in Quarantäne

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Dienstbeflissen:
Das behandeln von Krankheiten, wozu auch die Ursachenforschung gehört, ist doch deren Beritt. Natürlich kann man auch sich selbst zuschreiben Experte in allem zu sein, und zu allem eine Meinung zu haben. Die interessiert dann aber niemanden oder nur diejenigen, die sich nicht entziehen können.

Und vor allem ist nicht alles was Recht ist auch rechtens. Vielleicht sollte man auch einfach mal nett zueinander sein.

Spid:
Mir geht es aber nicht um Krankheiten, sondern um die Güte von Personal - und die liegt nicht in der Kompetenz von Medizinern, sondern sehr eindeutig in meiner.

Ein Arbeitsverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, maßgeblich sind mithin die rechtlichen Rahmenbedingungen. Nettigkeit ist unbeachtlich.

Dienstbeflissen:
Die psychische Konstitution von Personal ist Teil der Güte, und gewiss nicht durch irgendwelches Führungspersonal bewertbar, sondern durch entsprechend qualifizierte Mediziner.

Medizinisch ist da eben vieles im Fluss, wo Du versuchst rechtliche Grenzen zu ziehen.

Spid:
Nur Führungspersonal ist zu dieser Bewertung überhaupt imstande. Medizin ist mir egal, maßgeblich ist das Recht - und solange ich einen kränklichen AN vor die Tür setzen darf, werde ich das tun.

Dienstbeflissen:
Da habe ich eine andere Meinung. Für viele Positionen mit bestimmten Anforderungen finden entsprechende psychologische Beurteilungen ja regelhaft statt. Jedoch zum Glück und aus gutem Grund nicht durch den jeweiligen Amtsleiter, Geschäftsführer o.ä.

Der AN muss dann aber schon sehr kränklich sein, so dass eh nur noch ein Verrentung in Frage kommt, weil der AN tatsächlich nirgends mehr wirklich beim AG eingesetzt werden kann und dies auch zukünftig nicht zu erwarten ist. Bei den großen AG des ÖD kommt dies eher gar nicht vor.

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