Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Dienstbeflissen:
Deswegen kommt der Personenkreis ja auch nur potenziell in Frage. Die Fluktuation ist im öD aber auch eher geringer.
Wer arbeitet den bei einem TVÖD/TV-L-Anwender der für den AN günstige Regelungen ausschließt. Die Bezahlung ist ja so schon unterirdisch.
Spid:
Die Fluktuation ist erheblich - worauf ja allein schon die gut 15% befristeter Arbeitsverhältnisse hinweist. Zudem können auch nur AN, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, tariflich ordentlich unkündbar werden - das sind ca. 17%, auf die das nicht zutrifft.
Also ist mehr als ein Drittel nicht alt genug, gute 15% sind befristet und 17% sind Beschäftigte unter den Bedingungen des Tarifgebiets Ost. Dann kommt noch eine gewisse Fluktuation hinzu...
Wer eines besonderen Kündigungsschutzes bedarf, ist mutmaßlich ohnehin kein AN, der eine besondere Güte aufweist - weshalb wir gegenüber jedem, der die Ausschlußklausel verhandeln will, unser Vertragsangebot zurückziehen. Dann hat man sich halt im Bewerbungsprozeß getäuscht.
Dienstbeflissen:
Von den 15% befristet Beschäftigten sind aber 95% 18-39 (geschätzt) also nicht relevant. Diejenigen die mit ü40 im öD arbeiten sind dort mutmaßlich auch schon lange.. Behaupte ich jedenfalls.
Wenn man echt so krank ist, das eine krankheitsbedingte Kündigung notwendig ist, ist man wohl auch berufsunfähig. Besser wäre dann eine entsprechende Versicherung. Kann ja jeder privat abschließen. Bringt den Drückebergern aber nichts.
Besonderer Kündigungsschutz schützt vor allem aufgrund von u.a. alt und nur im Weg o.ä. raus gekickt zu werden. Es hat sich auch bewährt, dass es den Oberamtsräten egal ist, wer unter Ihnen gerade Staatssekretär ist. Gilt analog für die TB.
Spid:
Es kommt ja nicht darauf an, lange im öD zu arbeiten, sondern 15 Jahre beim selben AG, weswegen Du das gerne behaupten kannst, denn ob das so ist, kann somit dahingestellt bleiben. Deine Behauptung zur Altersverteilung der Befristungen ist eher postfaktischer Natur, da tatsächlich allein die Gruppe der mindestens 45-Jährigen knapp 17% der Befristungen ausmacht - siehe http://doku.iab.de/forschungsbericht/2015/fb1215.pdf
Wer alt und nur im Weg ist, ist es eben - und bietet damit nicht die hinreichende Güte.
Dienstbeflissen:
Ja, ich meine auch den selben AG. Vor knapp 7 Jahren in 2014 waren es dann vielleicht etwa 80% und jetzt wahrscheinlich 87-90%. Ist doch gar nicht so weit entfernt von den geschätzten 95%.
Naja, es reicht ja schon von den falschen Personen dafür (alt und nur im Weg) gehalten zu werden. Sofern man ordentlich unkündbar ist kann einem das aber getrost am A. vorbeigehen und man kann in Ruhe zu Ende arbeiten, ohne dem Chef in den selbigen zu kriechen. Da wird dann meist ohnehin nicht mehr viel Platz sein.
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